Benutzer:Eugrus/Tanken ohne Bezahlen
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Entschluss nicht zu bezahlen vor dem Tanken gefasst; Täter vom Tankstellenpersonal beobachtet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kein Diebstahl
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwar Kraftstoff fremde bewegliche Sache: auch bei dem Miteigentum nach §§ 947, 948 BGB; keine § 929 S. 1 BGB, da konkludent Eigentumsvorbehalt des Tankstellenbetreibers bis Zahlung.
Aber keine Wegnahme, da Einwilligung in Gewahrsamswechsel.
Betrug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Entschluss nicht zu bezahlen vor dem Tanken gefasst; Täter vom Tankstellenpersonal nicht beobachtet
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kein vollendeter Betrug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]mangels Irrtumserregung[1]
Versuchter Betrug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]wenn der Täter billigend in Kauf genommen, der Tankvorgang werde beobachtet
Entschluss nicht zu bezahlen nach dem Tanken gefasst
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]kein Betrug
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]mangels Vorsatz im ZP der Tathandlung (Simultanitätsprinzip)