Benutzer:Geos/Römisches Reich

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Titus Aebutius Helva, Roman consul in 499 BC. During his year of consulate there was the siege of Fidenae, the capture of Crustumeria, and the secession of Praeneste from the Latins to Rome. Aulus Postumius was granted title of dictator to battle the Latins. He marched to Lake Regillus near Tusculum with Titus Aebutius as his master of the horse. During the battle, Titus Aebutius wounded the Latin commander Octavius Mamilius in the breast, but was himself injured in the arm and taken out of the battle. The battle was won by the Romans leading to a few relatively peaceful years.



LEX PUBLILIA VOLERONIS DE TRIBUNIS PLEBIS Livius, II ( Nisard, Paris, 1864 ).

http://webu2.upmf-grenoble.fr/Haiti/Cours/Ak/Leges/Voleronis.html

http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=3528&kapitel=14&cHash=dd5a0382292#gb_found

56. Die Bürgerlichen machten den Volero, dem sie ihre ganze Liebe schenkten, am nächsten Wahltage zum Bürgertribun, auf das Jahr, welches den Lucius Pinarius und Publius Furius zu Consuln hatte. Und gegen die allgemeine Erwartung, da man nicht anders geglaubt hatte, als daß er alle Kräfte seines Tribunats aufbieten werde, die Consuln des vorigen Jahres zu kränken, setzte er seinen Privatverdruß dem allgemeinen Besten nach, und ohne die Consuln mit einem Worte zu beleidigen, that er bloß dem Volke den Vorschlag, daß man sich zur Wahl der Obrigkeiten vom Bürgerstande nur nach den Bezirken versammeln solle. Unter diesem dem ersten Anscheine nach nichts weniger als furchtbaren Titel trug er auf eine Einrichtung an, die ganz und gar nicht geringfügig war, sondern den Patriciern alle Gelegenheit benahm, durch die Stimmen ihrer Schutzgenossen die zu Tribunen zu wählen, welche sie selbst wünschten [Fußnote]Denn auf den Wahltagen nach Classen und Centurien stimmten die Vornehmen zuerst und an die Bürgerlichen kam es nie. S. B. I. C. 43. nach der Mitte. Die Wahlen nach Curien hingen auch von der Zustimmung der Vögel ab, die in den Händen der Patricier war. Allein die vom Volero bewerkstelligte Wahl nach Bezirken wurde ohne alle Auspicien angestellt und die Bürger stimmten Mann vor Mann.

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Freilich widersetzten sich die Väter dieser den Bürgerlichen höchst willkommnen Verhandlung aus allen Kräften; allein weder die Consuln, noch die Ersten des Senats vermochten über irgend einen von den sämtlichen Tribunen so viel, daß er Einsage gethan hätte; das einzige Mittel, ihren Widerstand wirksam zu machen: und dennoch verzog sich die Sache, deren Veranstaltung ohnehin ihre Schwierigkeiten hatte, über die Streitigkeiten ein ganzes Jahr.

Die Bürgerlichen machten ihren Volero wieder zum Tribun. Die Väter, die einen äußerst heftigen Kampf erwarteten, machten den Appius Claudius, des Appius Sohn, zum Consul, der schon seit den Streitigkeiten seines Vaters dem Bürgerstande verhaßt und aufsätzig war. Zum Gehülfen bekam er den Titus Quinctius.

Gleich mit dem Anfange des Jahrs ging die Verhandlung über jenen Vorschlag allen andern vor. Hatte Volerodas Verdienst, ihn zuerst gethan zu haben; so verfocht ihn sein Gehülfe, Lätorius, mit neuem Muthe und Feuer. Sein Kraftgefühl stützte sich auf seinen großen Kriegsruhm, weil ihn niemand von seinen Jahren an Thaten des Arms übertraf. Volero ließ sich auf weiter nichts ein, als seinen Vorschlag, und enthielt sich aller Ausfälle auf die Consuln. Er hingegen begann mit Angriffen auf Appius und dessen Geschlecht, als lauter Tyrannen und Verfolger des Römischen Bürgerstandes; behauptete, im Appius hätten die Väter keinen Consul, sondern einen Henker gewählt, die Bürgerlichen zu martern und zu zerfleischen; und da versagte die bei dem bloßen Krieger ungeübt gebliebene Sprache seinem freimüthigen und kühnen Geiste den Ausdruck. Wie er also in seiner Rede stecken blieb, sprach er: «Weil ich nicht so fertig in Worten bin, ihr Quiriten, als ich mein Wort zu halten pflege, so seid morgendes Tages hier. Ich will entweder hier vor euren Augen das Leben lassen, oder den Vorschlag durchsetzen.»

Am folgenden Tage setzten sich die Tribunen früh genug in Besitz der Rednerbühne. Die Consuln und der Adel, die den Vorschlag bestreiten wollten, standen unten in der Versammlung. Da befahl Lätorius, jeden wegzupeitschen, der keine Stimme zu geben habe. Die Jünglinge von Adel standen, ohne dem Amtsboten zu weichen. Da wollte Lätorius einige greifen lassen. Dagegen behauptete der Consul Appius, «das Recht eines Tribuns erstrecke sich über niemand, als über Bürgerliche. Das Tribunat sei nicht Obrigkeit des Gesamtvolkes, sondern des Bürgerstandes. Und selbst diese Obrigkeit des Gesamtvolks könne nach altem Herkommen niemand befehlsweise wegschaffen; weil es jedesmal heiße: Wenn es euch gefällig ist, ihr Quiriten, so tretet ab.» Die Gewandheit, mit der er, und zwar so verächtlich, von dem Rechte des Tribuns sprach, mußte den Lätorius aus der Fassung bringen. Glühend vor Zorn schickte der Tribun seinen Amtsboten auf den Consul, der Consul seinen Gerichtsdiener auf den Tribun, indem er diesen laut für einen Privatmann erklärte, der keinen Oberbefehl, keine Amtswürde habe: und der Tribun würde gemishandelt sein, wäre nicht für ihn die ganze Versammlung tobend gegen den Consul aufgestanden und die aus der ganzen Stadt herbeiströmende Menge auf den Markt zusammengelaufen.

Dennoch trotzte Appius mit Hartnäckigkeit einem so großen Sturme; und es wäre zu einem blutigen Gefechte gekommen, hätte nicht der andre Consul, Quinctius, einigen Consularen den Auftrag gegeben, seinen Amtsgenossen, wenn sie nicht anders könnten, mit Gewalt vom Gerichtsplatze abzuführen, und in eigner Person hier die aufgebrachten Bürger durch seine Bitten besänftigt, dort die Tribunen gebeten, die Versammlung zu entlassen. «Sie möchten ihrem Zorne Frist geben. Die Zeit werde ihnen nichts an ihrer Kraft entziehen, sondern sie durch planmäßiges Verfahren noch verstärken. Die Väter würden sich dem Willen des Gesamtvolkes fügen, so wie der Consul dem Willen der Väter.»

57. Mit Mühe beruhigte Quinctius die Bürger, mit ungleich größerer die Väter den andern Consul. Als endlich die Volksversammlung entlassen war, hielten die Consuln Senat. Hier wechselten anfangs widersprechende Meinungen, je nachdem Furcht oder Zorn sie eingegeben hatte: je mehr sie indeß durch die Dazwischenkunft der Zeit von der Hitze zu Berathschlagungen übergingen, um so viel mehr verging ihnen die Lust zum Kampfe, so daß sie dem Quinctius dafür Dank abstatteten, daß er durch seine Einwirkung den Zwist gemildert habe. Den Appius ersuchte man, «er möge sichs gefallen lassen, daß die consularische Majestät so groß sei, als es mit der Eintracht im State bestehen könne. Darüber, daß Tribunen und Consuln, jeder auf seiner Seite, Alles an sich rissen, sei der Vereinigungspunkt der Kräfte verloren gegangen. Man bekümmere sich mehr darum, in wessen Händen der Stat sei, wenn auch noch so sehr zerstückelt und zerrissen, als, ob er im Wohlstande sei.»

Dagegen rief Appius Götter und Menschen zu Zeugen, «daß das allgemeine Beste aus Feigheit verrathen und preisgegeben werde. Der Consul lasse nicht den Senat, wohl aber der Senat den Consul im Stiche. Man lasse sich härtere Gesetze gefallen, als einst auf dem heiligen Berge.» Doch von den Vätern überstimmt schwieg er, und der Vorschlag ging ohne alle Störung durch.

58. Jetzt also wurden zum erstenmale Tribunen nach Stimmen der Bezirke gewählt. Piso meldet, die Zahl sei auch um drei vermehrt worden, als ob vorher nur Zwei gewesen wären. Auch macht er diese Tribunen namhaft, den Cajus Sicinius, Lucius Numitorius, Marcus Duilius, Spurius Icilius, Lucius Mäcilius.