Benutzer:Jensbest/Projekt Lobbyismus

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Übersicht über Entwicklung und Bestand des Artikelclusters Lobbyismus. Begonnen wird mit einer Bestandsaufnahme Lobbyismus Deutschland, Fokus Bundesebene.


Auszug aus WD 3 - 3000 - 017/20 (29. Januar 2020): „Da ein verbindliches Register für Interessenvertreter nicht existiert und die Begriffe „Lobbyismus“ bzw. „Interessenvertretung“ bislang nicht gesetzlich definiert sind, gibt es zur Zahl der in Berlin tätigen Interessenvertreter nur Schätzungen. Aktuell wird von 5.000 bis 6.000 Interessenvertretern in Berlin ausgegangen. Die „Öffentlichen Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände“ hat sich die Zahl der Einträge von 2.318 auf 2.337 erhöht. Diese Zahlen sind jedoch nur begrenzt aussagekräftig, da die Eintragung freiwillig erfolgt und die Liste nur Verbände und deren Vertreter aufführt, nicht jedoch andere Kategorien, etwa Unternehmen, die im eigenen Interesse Lobbyismus betreiben oder Lobbyisten, die für Auftraggeber tätig sind.“


Die gesetzliche und die öffentliche Definition von Lobbyismus und Interessenvertretung ist aktuell in Bewegung. Um den Kern der Begrifflichkeit und den Umfang der zulässigen und nicht zulässigen Lobbytätigkeit zu erfassen, wird hier versucht eine Übersicht zu gewinnen. Es gibt dazu: