Benutzer:Johann Nepomuk/Spielwiese

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Apartheid ist ein international definiertes Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Definition dieses Verbrechens entstand im Kampf gegen die juristische und faktische Diskriminierung rassisch definierter Bevölkerungsgruppen in Südafrika. Seit ihrer Generalisierung und Kodifizierung in mehreren Völkerrechtsverträgen wird diese Definition auch auf vergleichbare Zustände außerhalb Südafrikas angewandt.

Historische Apartheid in Südafrika[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff apartheid bedeutet auf Afrikaans Getrenntheit. Er gab einem Regime der Rassendiskriminierung den Namen, welches formell-juristisch 1948 von der burischen National Party eingeführt wurde und bis zum Ende ihrer Herrschaft im Jahre 1994 bestehen blieb. Das Apartheid-Regime beruhte auf der Einteilung der Bevölkerung in vier ethnisch definierte Gruppen: Weiße, Schwarze, Farbige und Asiaten. Auf dieser Grundlage wurden getrennte Wohnbereiche und Schulsysteme (unterschiedlicher Qualität) vorgeschrieben. Das Wahlrecht wurde den Weißen vorbehalten. Eheschließungen zwischen Angehörigen verschiedener dieser ethnisch definierten Gruppen waren verboten. Hinzu kamen zahlreiche Formen "kleiner Apartheid" im Alltag: separate Abteile in öffentlichen Verkehrsmitteln; Reservierung öffentlicher Parks und Strände für Weiße; separate Eingänge in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Banken, Toiletten etc.

Anti-Apartheid-Konvention der UNO[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Apartheid wurde als Verbrechen erstmals definiert in der "Internationalen Konvention über die Unterdrückung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid", welche von der UNO-Vollversammlung am 30.November 1973 beschlossen wurde und 1976 in Kraft getreten ist, nachdem ihr 76 Staaten beigetreten waren. Eine Reihe von Staaten sind der Konvention bis heute (Dezember 2010) nicht beigetreten, so Australien, Kanada, Frankreich, Deutschland,Israel, Italien, Neuseeland, die Niederlande, United Kingdom sowie die USA. In diesem völkerrechtlichen Vertrag wird das Apartheids-Verbrechen, unter ausdrücklichem Hinweis auf ähnliche Politiken und Praktiken rassischer Segregation und Diskriminierung in Südafrika wie folgt definiert: "inhumane Akte, ausgeführt mit dem Ziel, die Herrschaft einer rassischen Personengruppe über jegliche andere rassische Personengruppe herzustellen und aufrechtzuerhalten und [die Letztere] sytematisch zu unterdrücken". Diese Generalklausel wird in konkreteren Tatbeständen ausgeführt, wozu u.a. gehören

  • die Verweigerung des Rechts auf Leben und Freiheit durch Mord, Folter, willkürliche Festnahme, illegalen Freiheitsentzug etc.;
  • die absichtliche Herbeiführung von Lebensbedingungen, welche darauf abzielen, die physische Zerstörung solcher Gruppen herbeizuführen;
  • gesetzliche und andere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Teilnahme solcher Gruppen am politischen, sozialen und kulturellen Leben zu verhindern etc.
  • Maßnahmen, die auf eine Trennung der Bevölkerung in rassischer Hinsicht abzielen (durch Schaffung von Reservaten und Ghettos, das Verbot von gemischten Eheschließungen und durch Enteignung von Grundbesitz);
  • Ausbeutung der Arbeit einer rassisch definierten Gruppe, insbesondere durch Zwangsarbeit;
  • Verfolgung von Organisationen und Personen weil diese sich gegen die Apartheid wenden.

Statut des Internationalen Strafgerichtshofs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch das Römische Statut über die Schaffung eines Internationalen Strafgerichtshofs wurde das Apartheids-Verbrechen der Zuständigkeit dieses Gerichtshofs unterworfen. Das Statut wurde auf einer Staatenkonferenz in Rom im Jahre 1998 angenommen und seither von 139 Staaten unterzeichnet und von 114 Staaten ratifiziert. Es ist seit dem Jahre 2002 in Kraft. Allerdings sind eine Reihe von Staaten, darunter die Vereinigten Staaten, Russland, die Volksrepublik China, Indien, Pakistan, die Türkei und Israel, bisher noch nicht Vertragspartei geworden, da sie den Internationalen Strafgerichtshof aus verschiedenen Gründen ablehnen. Das Apartheids-Verbrechen wird in Art 7 Abs. 2 h des Römisches Statut wie folgt definiert: "unmenschliche Handlungen ähnlicher Art wie die in Absatz 1 genannten [Verbrechen gegen die Menschlichkeit], die von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer oder mehrerer anderer Gruppen in der Absicht begangen werden, dieses Regime aufrechtzuerhalten".

Anwendungsfälle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die beiden genannten völkerrechtlichen Verträge ist der Begriff "Apartheid" generalisiert und in seinem Anwendungsbereich von seiner Begrenzung auf Südafrika und den dortigen historischen Kontext gelöst werden. Denkbar wäre der Vorwurf von Apartheid in verschiedensten anderen Teilen der Welt (Unterdrückung indigener Völker in Lateinamerika, China etc.). Dem Internationalen Strafgerichtshof ist bisher noch keine einschlägige Anklage vorgelegt worden. Dahingegen hat John Dugard, der aus Südafrika stammende UNO-Sonderberichterstatter für die besetzten Gebiete in Palästina, in seinem Bericht für das Jahr 2007 darauf hingewiesen, dass "einzelne Elemente der israelischen Okkupation Formen des Kolonialimus und der Apartheid darstellen" [1]und dass diese Situation dem International Court of Justice zur Prüfung vorgelegt werden sollte . Und das offizielle südafrikanische Forschungsinstitut Human Sciences Research Council hat im Jahre 2009 einen umfangreichen Bericht vorgelegt, in dem es heißt, dass "der Staat Israel in den besetzten Gebieten Kontrolle ausübt, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung eines Systems der Herrschaft von Juden über Palästinenser und dass dieses System eine Verletzung des Verbots der Apartheid darstellt"[2]. Gestützt auf diese Analyse, weist der UNO-Sonderberichterstatters für Palästina, Richard Falk,auf folgende Elemente von "Apartheid" in den israelisch besetzten Gebieten hin[3]:

  • diskriminierende Staatsbürgerschafts- Aufenthalts- und Besuchsvorschriften bzw. -praktiken, welche Palästinenser im Westjordanland daran hindern, ihr Eigentum wiederzuerlangen oder die israelische Staatsbürgerschaft zu erwerben, im Gegensatz zu einem jüdischen Recht auf Rückkehr, welches es Juden in aller Welt ohne vorherige Verbindung zu Israel ermöglicht, zu Besuch zu kommen, sich aufzuhalten und die israelische Staatsbürgerschaft zu erwerben;
  • diskriminierende Gesetze im Westjordanland und in Ost-Jerusalem, welche jüdische Siedler bevorzugen, indem diese den zivilen Rechtsschutz durch die israelischen Gesetze und die Verfassung genießen, während die Palästinenser unter Militärverwaltung stehen;
  • diskriminierende Verfahrensweisen im Hinblick auf Grundeigentum, -besitz und -nutzung;
  • weitgehende Erschwerung der Bewegungsfreiheit, einschließlich Checkpoints, wodurch Palästinensern und Siedlern unterschiedliche Beschränkungen auferlegt werden, sowie beschwerliche Genehmigungs- und Identifizierungbestimmungen, welche ausschließlich Palästinenser treffen;
  • punitive Häuserzerstörungen, Abschiebungen sowie Eingangs- und Ausgangsbeschränkungen in allen drei Teilen der besetzten palästinensischen Gebiete.

Richard Falk weist zugleich darauf hin, dass man darüber streiten kann, ob es sich bei Juden und Palästinensern um "rassische Gruppen" im Sinne der erwähnten internationalen Bestimmungen handelt.

Vgl. zu diesem Thema auch die ausführliche Dokumentation der einander widersprechenden Argumente und Meinungen in dem Artikel "Israel and the apartheid analogy" der englischsprachigen Wikipedia.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. John Dugard: Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967, Januar 2007 abgerufen 18.12.2010
  2. Human Rights Research Council: Occupation, Colonialism, Apartheid? A re-assessment of Israel’s practices in the occupied Palestinian territories under international law. Cape Town 2009 abgerufen 18.12.2010
  3. Richard Falk:Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967, 30.August 2010 abgerufen 18.12.2010
  4. Israel and the apartheid analogy

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Richard Falk October 2010