Benutzer:Kriddl/Richtlinienentwurf

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Wie auch lebende Menschen (siehe hierzu: Wikipedia:Artikel über lebende Personen) haben auch Unternehmen und sonstige juristische Personen gewisse Rechte. Autoren von Artikeln müssen daher auch beim Schreiben über juristische Personen gewisse Rücksichten nehmen. Verletzungen der Rechte von Firmen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.[1] Beispielsweise kann es zur Haftung nach § 824 BGB kommen, wenn Tatsachen dargestellt werden, die falsch sind und geeignet sind die Kreditfähigkeit einer Firma zu beeinträchtigen. Es muss nicht gewusst werden, dass die Information falsch ist, es genügt, dass gewusst werden müsste, dass es eine Falschinformation ist.

Von Bedeutung sind insofern auch die folgenden Richtlinien:

  1. Wikipedia:Belege (bzw. en:Wikipedia:Verifiability – bisher nicht ins Deutsche übersetzt)
  2. Wikipedia:Neutraler Standpunkt
  3. Wikipedia:Keine Theoriefindung
  4. Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist

Notwendig ist es daher auch bei juristischen Personen zunächst zu recherchieren, um möglichst sicherzustellen, dass die Informationen zuverlässig und möglichst richtig sind.

  1. Vgl. Konrad Lischka: FOREN-HAFTUNG – Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland, Der Spiegel, 21. Juni 2007