Benutzer:MichaelFrey/Lehrvertrag

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Der Lehrvertrag ist ein Vertrag zwischen (zukünftigen) Lehrling und Ausbildungsbetrieb.

Der Lehrvertrag ist ein Spezialfall des Arbeitsvertrages. Der Begriff Lehrvertrag ist in Österreich und der Schweiz üblich.

Schweiz=[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Entsprechend der eidgenössische Verordnung über die Berufsbildung gilt, dass für Lehrverträge in der ganzen Schweiz ein einheitliches Formular verwendeten werden soll.[1]

Der Lehrvertrag umfasst u.a. folgende Angeben:

  • Personalien der Vertragspartner
  • Berufsbezeichnung
  • Lohn
  • Verantwortliche BerufsbildnerIn
  • Zu besuchende Berufsfachschule
  • Beginn und Ende der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit

Es sind drei Vertragsexemplare auszustellen. Einer geht an die zuständige kantonale Behörde, eine an den Ausbildungsbetrieb sowie einen an den Lehrling. Zu Unterschreiben haben drei bzw. vier Parteien:

  • Ausbildungsbetrieb
  • Lehrling
  • Gesetzliche Vertreter (wenn Minderjährig oder unter Vormundschaft)
  • Kantonale Behörde

siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. eidgenössische Verordnung über die Berufsbildung, Artikel 8, Absatz 6