Benutzer:Ngowatchtransparent/Integrationsverantwortung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Begriff "Integrationsverantwortung" zum ersten Mal im Lissabon-Urteil verwendet.
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vertrag von Lissabon und seine Anpassung an das deutsche Grundgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das BVerfGs Urteil, (2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421)) und die Definition der Integrationsverantwortung
Mit seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Lissabon-Vertrages vom 30.06.2009 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungsmäßig erklärt aber mit verfassungskonformer Auslegungen. Es hat auch das vorgesehene Begleitgesetz des Bundes zur Stellung von Bundestag und Bundesrat für verfassungswidrig erklärt. (cf. Wikipedia Artikel "Lissabon-Urteil")
"Integrationsverantwortung" gemäß das BVerfG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Integrationsverantwortung - des Bundestages und Bundesrates (Absatz 3.b) - der Bundesregierung (Absatz 236) - den Mitgliedsstaaten (Absatz 238)
Die Umsetzung im deutschen Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
„Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ 22.09.2009
Kritische Stimmen und potentielle Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
-„Unter Karlsruher Totalaufsicht“, Christian CALLIES
Potentielle Entwicklung: Integrationsverantwortung und Mehrebenensystem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Randnummer 272 und 290 BverfGs Urteil Entwicklung eines Begriff: "Integrationsverantwortung für alle"