Benutzer:Ngowatchtransparent/Integrationsverantwortung

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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Begriff "Integrationsverantwortung" zum ersten Mal im Lissabon-Urteil verwendet.

Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vertrag von Lissabon und seine Anpassung an das deutsche Grundgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das BVerfGs Urteil, (2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 - 421)) und die Definition der Integrationsverantwortung

Mit seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Lissabon-Vertrages vom 30.06.2009 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht den Lissabon-Vertrag für verfassungsmäßig erklärt aber mit verfassungskonformer Auslegungen. Es hat auch das vorgesehene Begleitgesetz des Bundes zur Stellung von Bundestag und Bundesrat für verfassungswidrig erklärt. (cf. Wikipedia Artikel "Lissabon-Urteil")

"Integrationsverantwortung" gemäß das BVerfG[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Integrationsverantwortung - des Bundestages und Bundesrates (Absatz 3.b) - der Bundesregierung (Absatz 236) - den Mitgliedsstaaten (Absatz 238)

Die Umsetzung im deutschen Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Gesetz über die Wahrnehmung der Integrationsverantwortung der Integrationsverantwortung des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union“ 22.09.2009

Kritische Stimmen und potentielle Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

-„Unter Karlsruher Totalaufsicht“, Christian CALLIES

Potentielle Entwicklung: Integrationsverantwortung und Mehrebenensystem[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Randnummer 272 und 290 BverfGs Urteil Entwicklung eines Begriff: "Integrationsverantwortung für alle"