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Großschreibweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zu den anderen Buchstaben des deutschen Alphabets, fehlt für das ß eine allgemein akzeptierte Großbuchstabenform. Über ein „großes ß“ wird zwar seit Ende des 19. Jahrhunderts diskutiert, aber in den heutigen Rechtschreibregeln existiert kein Großbuchstabe zum ß: „Jeder Buchstabe existiert als Kleinbuchstabe und als Großbuchstabe (Ausnahme ß)“. [1].
Da das ß in deutschen Worten nie am Wortanfang erscheint, kommt normaler Fließtext ohne Großbuchstabenform aus. Nur bei Schriftauszeichnung in Versalien oder Kapitälchen wird eine Großbuchstabenform nötig.
Großschreibweise mit Ersetzung von ß durch SS
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die aktuellen Rechtschreibregeln schreiben vor, bei Großschreibweise das „ß“ durch „SS“ zu ersetzen („Weiß“ wird zu „WEISS“). Vor hundert Jahren war dagegen die Ersetzung durch „SZ“ vorgesehen[2]. Diese Schreibung wurde später zugunsten der Schreibung mit „SS“ auf diejenigen wenigen Fälle begrenzt, in denen Verwechslungen möglich sind, wie etwa „MASZE“ („Maße“) gegenüber „MASSE“ („Masse“).[3] In der reformierten Rechtschreibung von 1996 wurde die Ersetzung durch „SZ“ ganz abgeschafft.
Mischschreibweise mit Benutzung des Kleinbuchstaben-ß
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei Namenangaben auf Personaldokumenten und der Einkommensteuererklärung muss nach deutscher Gesetzgebung das ß erhalten bleiben. Als Folge hat sich in einigen Anwendungsfällen, etwa dem deutschen Personalausweis, eine gemischte Schreibweise verbreitet. Der Name wird in Großbuchstaben gedruckt, das kleine „ß“ bleibt aber erhalten („Weiß“ wird zu „WEIß“).
Großschreibweise mit Versal-Eszett
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gibt auch verschiedene Beispiele, in denen Typographen, Schildermaler oder Steinmetze ein großes ß verwenden. Einer allgemeinen Verbreitung stehen vor allem zwei Gründe im Weg. Erstens besteht bei Schriftgestaltern keine Einigkeit über das Aussehen des Buchstaben ß. Zweitens fehlte für den Computersatz ein Standard für die Codierung des Buchstabens im Zeichensatz. Mit der Aufnahme des großen ß in den Unicode-Zeichensatz[4] ist diese technische Hürde weggefallen.
- Siehe Hauptartikel: Großes ß
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis. Entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Überarbeitete Fassung des amtlichen Regelwerks 2004. München und Mannheim, Februar 2006. S. 15. (PDF)
- ↑ Duden, Rechtschreibung, 91926, S. XII
- ↑ Duden, Rechtschreibung, 161967, S. 83
- ↑ Notable Changes From Unicode 5.0.0 to Unicode 5.1.0