Benutzer:Radionaut/Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Person, die durch eine nachträgliche elektrotechnische Ausbildung befähigt ist, bestimmte genau benannte Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und Geräten durchzuführen.
Der für Nichtelektriker nach einer speziellen Ausbildung mögliche Umfang von Tätigkeiten ist in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 und in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen BGG 944 definiert.
Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann[1]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sammlung von Vorschriften und Richtlinien der BG ETEM
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Hrsg.): Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Köln, 2005. (PDF; 239 kB)
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Hrsg.): BG-Grundsatz "Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten...", BGG 944. Köln, 2000 http://www.bgetem.de/bilder/pdf/bgg_944_a03-2011.pdf PDF ])
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (Hrsg.): BG-Grundsatz "Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten...", BGG 944. Köln, 2000 http://www.bgetem.de/bilder/pdf/bgg_944_a03-2011.pdf PDF