Benutzer:SRahn88/Fachkraft im Fahrbetrieb

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Fachkräfte im Fahrbetrieb führen Fahrzeuge des ÖPNV

Fachkräfte im Fahrbetrieb(FiF) führen Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs(ÖPNV) und sorgen für eine sichere Beförderung ihrer Fahrgäste. Außerdem wirken Sie im Kundendienst, Marketing oder in der Öffentlichkeitsarbeit mit oder übernehmen auch Aufgaben bei der Fahrzeugdisposition und bei der Personalplanung. Der Beruf Fachkraft im Fahrbetrieb ist staatlich anerkannt und ist ein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz(BBiG). Die bundesweit geregelte Ausbildung dauert drei Jahre und wird im öffentlichen Personennahverkehr angeboten[1].

Tätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kleinere Tätigkeiten in der Werkstatt gehören ebenfalls zum Berufsbild

Fachkräfte im Fahrbetrieb führen Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie überprüfen sie auf Sauberkeit und Einsatzbereitschaft und führen Sie unter Beachtung von Sicherheit, Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie erteilen Kunden Tarif- und Fahrtinformationen, ggf. in einer Fremdsprache. Außerdem erteilen Fachkräfte im Fahrbetrieb im Störungsfall Auskünfte und Informationen an die Kunden. In Gefahrensituationen und bei Unfällen treffen Sie unter Beachtung gesetzlicher und/oder betrieblicher Anweisungen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung.
Fachkräfte im Fahrbetrieb übernehmen in den Unternehmen zudem auch kaufmännische Aufgaben, wie das ermitteln, erstellen und abrechnen von Leistungen. Sie führen Kalkulationen durch und ermitteln die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Verkehrsmittel. Sie werten statistische Erhebungen aus und ermitteln an Hand dieser den notwendigen Fahrzeugeinsatz. Fachkräfte im Fahrbetrieb übernehmen auch betreuende Funktionen, wie Tätigkeiten als Fahrdienstleiter oder Fuhrparkmanager.
Fachkräfte im Fahrbetrieb führen Fahrzeuge durch den öffentlichen Verkehrsraum, daher besitzen Sie ein umfassendes Wissen über geltende gesetzliche Bestimmungen wie der Straßenverkehrsordnung(StVO), die für das Fahrzeug geltende Bau- und Betriebsordnung(BOKraft oder BOStrab), sowie unternehmensspezifische Regelungen wie die DFStrab des Unternehmens.

Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch das Führen von Schienenfahrzeugen kann Teil der Ausbildung sein

Die Ausbildung ist staatlich anerkannt und wird nach den Maßgaben des Berufsbildungsgesetzes(BBiG) und der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb(FKrFBAusbV) durchgeführt. Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahr und ist bundeseinheitlich geregelt. Die Ausbildung wird dual durch die Ausbildungsbetriebe und den Berufsschulen durchgeführt.

Zwischenprüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor Ablauf des zweiten Ausbildungsjahres soll durch eine Zwischenprüfung der Ausbildungsstand kontrolliert werden. Der Inhalt der Zwischenprüfung erstreckt sich aus in den ersten 18 Monaten vermittelten Lehrstoff, der aus dem Ausbildungsrahmenplan hervorgeht, soweit er maßgeblich für die Berufsausbildung ist. Zudem besteht die Zwischenprüfung aus einem maximal 200- minütigen Praxisteil, indem der Prüfling zeigen soll, "dass er Arbeitsaufträge unter Beachtung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Rechtsvorschriften im Verkehr sowie der Kundenbelange selbständig ausführen, technische Einrichtungen des Ausbildungsbetriebes nutzen und Kundengespräche zielgerichtet führen kann[2]". Es kommt hierbei besonders in Betracht:

  • Fahrzeugtechnik sowie Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen,
  • Marketing und Vertrieb einschließlich Durchführen eines Kundengespräches; Ermitteln von Verkehrsverbindungen unter Berücksichtigung vor- und nachgelagerter Verkehrsträger, Ermitteln von Fahrpreisen sowie Verkaufspreisen sonstiger Dienstleistungen,
  • Bearbeiten von Geschäftsprozessen[3].

Abschlussprüfung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inhalt und Umfang der Abschlussprüfung ergibt sich aus §8 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einen praktischen Teil, sowie auf Antrag aus einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst folgende Themenbereiche:

  • Personenverkehr und Beförderungsleistungen (90 Minuten, 40% Gewichtung)
  • Planung und Disposition des Fahrbetriebes (90 Minuten, 40% Gewichtung)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde(WiSo) (60 Minuten, 20% Gewichtung)

Die praktische Aufgabe I umfasst das Führen eines Fahrzeuges der Klasse D(Kraftomnibus) mit einer Mindestlänge von 11,80 Meter auf öffentlichen Straßen oder einer Straßen- oder U-Bahn im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sowie weitere Tätigkeiten im Fahrdienst. Bei der Durchführung der praktischen Aufgabe I soll der Prüfling zeigen, dass er Fahrzeuge verkehrssicher, kundenfreundlich und wirtschaftlich unter Einhaltung der maßgebenden rechtlichen und betrieblichen Vorschriften führen sowie die notwendigen Aufzeichnungen anfertigen kann. Bei der Aufgabenstellung ist das Streckennetz sowie das Verkehrsmittel des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen, auf dem der Prüfling schwerpunktmäßig ausgebildet wurde.
Bei der Durchführung der praktischen Aufgaben II soll der Prüfling zeigen, dass er das Leistungsangebot umsetzen, Kommunikationssysteme anwenden, mit Kunden umgehen und Geschäftsvorfälle bearbeiten kann[4].

Tätigkeitseckdaten und Vergütung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten in den Betrieben des öffentlichen Nahverkehrs überwiegend in Wechselschichten. Die Arbeitszeiten variieren von Verkehrsbetrieb zu Verkehrsbetrieb, allgemein liegen die Dienstzeiten über den ganzen Tag verteilt. Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten auch an Wochenenden und an Sonn- und Feiertagen. Die Wochenarbeitszeit beträgt in der Regel 39 Stunden. die Tätigkeit wird überwiegend im Sitzen durchgeführt und zeichnet sich durch ein hohes Maß an Verantwortung aus.

Vergütung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Vergütung wird in den Betrieben des öffentlichen Dienstes an dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes(TvÖD) festgemacht. Fahrdiensttätigkeiten werden mit der Entgeltgruppe 5 oder 6(mit Zusatzqualifikationen) vergütet. Das monatliche Bruttoeinkommen beträgt somit in der Regel zwischen € 2.421 und € 2.669.

Quellenangaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Berufenet der Bundesagentur für Arbeit, Fachkraft - Fahrbetrieb, aufgerufen am 01.07.2014
  2. §7 Abs. 2 FKrAusbV - gesetze-im-internet.de - aufgerufen am 02.07.2014
  3. §7 FKrFBAusbV - gesetze-im-internet.de - Aufgerufen am 02.07.2014
  4. §8 FKrAusbV - gesetze-im-internet.de - aufgerufen am 02.07.2014