Benutzer:Sonne7/::Wiki-News:: Österreich: Impfpflichtgesetz-Stellungnahme auf der Parlament-Website mit über 29.000 Zustimmungen

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Veröffentlicht am 15. Feb. 2022


Österreich, 15. Februar 2022  –  Impfpflichtgesetz-Stellungnahme auf der Parlament-Website mit über 29.000 Zustimmungen

Heute, am 15. Februar, zwei Wochen nach dem offiziellen Inkrafttreten vom österreichischen COVID-19-Impfpflichtgesetz mit 1. Februar und einem Monat vor dem Beginn von dessen Exekution am 15. März via Bestrafung durch die Polizei bei Verkehrskontrollen etc., soll hier auf einen zumindest sehr merkwürdig wirkenden Umstand hingewiesen werden.

Von den Medien bisher scheinbar komplett übersehen, hat eine Stellungnahme zu diesem Impfpflichtgesetz auf der Website vom Parlament über 29.000 Zustimmungen erhalten. Es handelt sich um die strikt ablehnende Stellungnahme von Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer, der in dieser speziell die Wirkungsweise von den mRNA-Impfstoffen und deren potentielle Gefährlichkeit thematisiert.

Im folgenden das Vollzitat dieser am 4. Jänner 2022 veröffentlichten Stellungnahme[1] - hier als originalgetreue Kopie vom gesamten Text der Stellungnahme (nur um einige Zeilenumbrüche zur besseren Lesbarkeit modifiziert).


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich erlaube mir eine sachliche und fachbezogene Stellungnahme und einen Einspruch zur Einführung des für 1. Februar 2022 geplanten Covid-19-Impfpflichtgesetzes einzubringen.

Meine Qualifikation für diesen Einspruch sehe ich wie folgt gerechtfertigt: Ich bin pensionierter Univ. Prof. der Universität Innsbruck und habe von 1968 bis 2005 am „Zentralinstitut für Bluttransfusion und immunologische Abteilung“ (ein Landes-Primariat) zunächst als Assistenz Arzt, dann als geschäftsführender Oberarzt und schließlich 17 Jahre als Vorstand gearbeitet.

Das zentrale Thema unserer Tagesarbeit war die immunologische Sicherstellung der Verträglichkeit der zu transfundierenden Blutzellen, insbesondere der roten Blutkörperchen und Blutplättchen sowie die Testung der Gewebsmerkmale für Organ- und Stammzell-Transplantationen. Wichtig war die gewissenhafte Auswahl von Blutprodukten nach Blutgruppen sowie die Berücksichtigung von eventuell vorhandenen Antikörpern gegen diese Zellen. Im Bedarfsfall mussten auch Patienten mit autoimmun-hämolytischen Anämien transfusionsmäßig versorgt werden. Als Ursache für diese Erkrankungen kommt unter anderem die Verabreichung verschiedener Medikamente in Betracht, die zu einer Änderung der Oberfläche der Blutzellen Anlass geben können. Durch diese Veränderungen entstehen Neo-Antigene die vom Immunsystem des Patienten als fremd erkannt werden und zum Absterben dieser Blutzellen führen. Die zugrunde liegenden Abbaumechanismen gehören zum immunologischen Basiswissen der Ärzte und können durch Laboruntersuchungen im Detail bestätigt werden.

Damit komme ich direkt zur Verabreichung von mRNA-haltigen Substanzen, die fälschlich als Impfstoffe oder auch Seren bezeichnet werden und nach Eindringen in die Blutbahn zunächst in die Gefäßwandzellen eindringen und nachfolgend an der Oberfläche der Gefäßwandzellen zur Ausbildung der Spike-Proteine führen. Diese Spikes fungieren tatsächlich als Fremdantigen (ähnlich der medikamentös bedingten autoimmun-hämolytischen Anämie) und sollen zur Antikörperbildung und damit zur Immunität führen.

Das Problem besteht jedoch darin, dass die Spikes zumindest eine gewisse Zeit, wahrscheinlich dauerhaft, an den körpereigenen Zellen anhaften und die aktivierten Killerzellen beziehungsweise Antikörper (falls die Impfung wirkt!) die mit Spikes fremd-markierten Zellen des Geimpften zerstören. Folge ist eine immunologische Zell- und Gewebszerstörung bei den Geimpften Personen die zu den bekannten Thromboembolien, zur Zerstörung von Herzmuskelzellen, Lungen- und Nierengewebe, und letztlich zu einer Erschöpfung des Immunsystems führen.

Auffrischungsimpfungen verstärken diese Effekte, weil frisch durch die Boosterung entstandene Spikes auf inzwischen gebildete Antikörper stoßen. Dadurch werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Akutreaktionen und Autoimmunreaktionen als Langzeitfolge entstehen und schlummernde Infektionen wie Tuberkulose reaktiviert werden, die das Gesundheitssystem mehr gefährden werden, als dies durch den Anteil der gesunden, impfkritischen Nichtgeimpften möglich ist. Bei Letzteren muss auch mit einer relativ hohen natürlichen Immunisierungsrate gerechnet werden, weil schwache und subklinische Verläufe nicht erfasst sind.

Die Einführung einer Impfpflicht mit Verwaltungsstrafen für Nicht-Impfwillige, die viele Menschen an ihre Existenzgrenzen bringen können, ist nicht verhältnismäßig sodass ich von der Einführung einer Impfpflicht generell und im Besonderen unter Anwendung erbsubstanz-haltiger Inhaltstoffe, ausdrücklich abrate. Strafen sind ein Druckmittel das zu psychischer Belastung unserer Mitmenschen führt, sodass Impfpflicht de facto zu Impfzwang (!) wird.

Es ist erschreckend, dass Kolleginnen und Kollegen inklusive sog. Experten, die aus immunologischer Unwissenheit und/oder Desinteresse, oder auf Druck, sich über den geleisteten Hippokratischen Eid hinwegsetzen und ihren Patientinnen und Patienten und deren Kinder zur Impfung raten beziehungsweise letztere selbst durchführen!

Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer


Diese Stellungnahme wurde bei der Auswertung der abgegebenen Stellungnahmen im Ö1 Mittagsjournal direkt am Ende der Frist zur Abgabe von diesen offensichtlich gar nicht genannt, obwohl sie nachweislich damals bereits über 29.000 Zustimmungen erhalten hatte.[2]

Der Umstand, dass bisher kein anderer Fachexperte diese offensichtlich sehr fundierte und kritische Stellungnahme bezüglich den derzeit in Österreich hauptsächlich zur COVID-19-Impfung genutzten mRNA-Impfstoffe – konkret dem von Pfizer und dem von Moderna – in einer eigenen Publikation thematisiert sowie dazu eine konkrete fachkundliche Antwort darauf veröffentlicht hat, dürfte allerdings überhaupt das vermutlich Unerklärlichste an dieser Stellungnahme sein.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (94076/SN) - Stellungnahme. Stellungnehmender: Schönitzer, Diether. In: parlament.gv.at. Parlament (Österreich) Stellungnahmen-Veröffentlichung, 4. Januar 2022, abgerufen am 15. Februar 2022.
    Hinweis: Die Box 'Inhalt' enthält den Text der Stellungnahme von Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer vom 4. Jänner 2022 (diese Box ist ausklappbar).
  2. COVID-19-Impfpflichtgesetz – COVID-19-IG (94076/SN) - Zustimmungen. In: parlament.gv.at. Parlament (Österreich) Stellungnahmen-Veröffentlichung, abgerufen am 4. Februar 2022 (Zitat der konkreten Angabe im Tab 'Zustimmungen': In der XXVII.GP haben bereits 29041 Personen eine Zustimmung abgegeben.).
    Anmerkung: In diesem Tab 'Zustimmungen' kann auch die Anzeige der einzelnen Zustimmungen in Form einer selektierbaren oder via einer Suche bestimmbaren Liste ausgegeben werden. Daraus kann man bei der Listenausgabe der Zustimmungen zu dieser Stellungnahme mit der Selektion 'zuletzt zugestimmt' durch den Abzug der Anzahl der im Februar abgegebenen Zustimmungen (es sind genau 29) von deren oben angeführten Gesamtzahl (also 29.041) leicht auf die bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Stellungnahmen mit 31. Jänner vorhandene damalige Gesamtzahl der Zustimmungen errechnen (das Ergebnis ist 29.012).
    Wie man aus der Anzeige von '1000 Ergebnisse' ermitteln kann, waren es bereits am 14. Jänner über 28.000 Zustimmungen (tatsächlich führt die Berücksichtigung der nur tlw. angezeigten Zustimmungen vom 13. Jänner zur Berechnung mit Resultat: 29.041-1.000+182=28.223).


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Kategorien:   Gesundheit | COVID-19