Benutzer:SwissLaw1291/Eidgenössische Schätzungskommission

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Die Eidgenössische Schätzungskommission ist das erstinstanzliche Fachgericht bzw. Spezialverwaltungsgericht auf Bundesebene.[1] Es entscheidet über die Entschädigungshöhe einer Enteignung.

Das Generalsekretariat des Bundesverwaltungsgerichts übt seit dem 1. Januar 2021 die administrative Aufsicht über die Eidgenössischen Schätzungskommissionen aus. Es stützt sich hierbei auf das Enteignungsgesetz (SR 711). Die Aufsicht wird von der Generalsekretärin wahrgenommen. In ihrer Funktion beaufsichtigt sie die administrative Geschäftsführung der Schätzungskommissionen sowie deren Präsidentinnen und Präsidenten. Dabei kann sie von den Präsidenten und den Kommissionen einzelne oder wiederkehrende Berichte einfordern. Sie ist auch zuständig für die Ausrichtung der Entschädigungen beziehungsweise Entlöhnung an die Mitglieder der Schätzungskommissionen sowie das Personal ihrer Sekretariate.

Das Bundesgericht wählt die Mitglieder der Schätzungskommissionen auf die gleiche sechsjährige Amtsdauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts. Sie scheiden am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden.

Das Gebiet der Eidgenossenschaft ist in 13 Schätzungskreise unterteilt, wobei in jedem Kreis eine Schätzungskommission gebildet wird.

  1. Peter Hänni, Planungs-, Bau- und Umweltrecht, 7. Auflage, 2022, Seite 651 f.