Benutzer:Technologiefonds/Technologiefonds

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Technologiefonds - Bürgschaften für innovative Technologien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Schweiz verfolgt eine aktive Politik zur Reduktion der Treibhausgase. Sie leistet einen Beitrag zum international anerkannten 2-Grad-Ziel. Das CO2-Gesetz fokussiert darauf, die Emissionen im Inland zu senken. [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das CO2-Gesetz, Herzstück der Schweizer Klimapolitik, formuliert ein Emissionsziel für das Jahr 2020 und setzt mit verschiedenen Instrumenten bei Gebäuden, Verkehr und Industrie an:

◾Die Schweiz soll ihre Treibhausgas-Emissionen im Inland bis 2020 um mindestens 20% gegenüber 1990 senken.

◾Das Gesetz betrifft vor allem fossile Brenn- und Treibstoffe, erfasst aber neben CO2 auch andere wichtige Treibhausgase.

◾Zudem schreibt es dem Bund eine koordinierende Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel zu.

Mit einem Technologiefonds fördert der Bund Innovationen, die Treibhausgase oder den Ressourcenverbrauch reduzieren, den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigen und die Energieeffizienz erhöhen. Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen. Der Technologiefonds verbürgt Darlehen an Schweizer Unternehmen, deren neuartige Produkte eine nachhaltige Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.

Bürgschaften: Überbrückung der Finanzierungslücke zwischen Start-Up-Finanzierung und regulären Firmenkrediten für KMU.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zielgruppe: Förderungswürdig sind Technologien in den Bereichen Reduktion von Treibhausgasemissionen, Effiziente Nutzung elektrischer Energie, Förderung erneuerbarer Energien und Schonung natürlicher Ressourcen. Erfolgreiche Bewerber vermarkten ein innovatives Produkt oder Verfahren. Dieses hat gute Chancen, sich am Markt durchzusetzen. Zudem ist das Unternehmen kreditwürdig und hat einen Schweizer Sitz. Mehr...

Vorteile: Die Darlehensbürgschaften ermöglichen innovativen Unternehmen den Zugang zu günstigem Fremdkapital, weil sie die Risiken für den Darlehensgeber massiv reduzieren. So überbrücken die Bürgschaften mögliche Lücken zwischen der Eigenkapitalfinanzierung in der Startup-Phase und den regulären Firmenkrediten für etablierte Unternehmen. Dies geschieht ohne eine Verwässerung der Besitzverhältnisse. Mehr...

Konditionen: Die Bürgschaft darf höchstens CHF 3 Millionen betragen. Sie kann das verbürgte Darlehen und die Zinsen absichern. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft ist 10 Jahre. Geförderte Vorhaben sind in der Regel zu mindestens 40% mit anderen Mitteln zu finanzieren. Mehr...

Vorgehen: Interessierte Unternehmen können in einem 5-Minuten-Vorab-Check prüfen, ob sie die wichtigsten Kriterien erfüllen ("Zur Bewerbung" oben rechts). Ist dies der Fall, wird online das Bewerbungsformular ausgefüllt und eine Investorenpräsentation eingereicht. Weitere Prüfschritte folgen, wozu die Geschäftsstelle zusätzliche Unterlagen benötigt. Ein Komitee entscheidet über die Gewährung der Bürgschaften. Mehr...

Organisation: Operative Leitung durch externe Geschäftsstelle im Auftrag des Bundes und Expertenkomitee für Bürgschaftsentscheide[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bundesamt für Umwelt:Der Technologiefonds ist ein klimapolitisches Instrument des Bundes, verankert im CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011. Die strategische Verantwortung für die Umsetzung des Technologiefonds liegt beim Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Klima. Die operative Umsetzung ist an eine externe Geschäftsstelle ausgelagert. Erfahren Sie mehr...

Geschäftsstelle: Die operative Leitung des Technologiefonds obliegt Emerald Technology Ventures mit Subunternehmer South Pole Group. Sie bilden zusammen die Geschäftsstelle Technologiefonds. Diese prüft die Bewerbungen und gibt Empfehlungen zuhanden des Bürgschaftskomitees ab. Die Geschäftsstelle vertritt den Technologiefonds gegen aussen. Erfahren Sie mehr...

Bürgschaftskomitee: Das Bürgschaftskomitee besteht aus sieben Mitgliedern. Zwei davon sind in der Bundesverwaltung tätig. Das Bürgschaftskomitee entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen der Geschäftsstelle über die Vergabe der Bürgschaften. Die Mitglieder des Bürgschaftskomitees verfügen über langjährige Erfahrung in den Bereichen Innovation, Technologie, Finanzierung und Risikomanagement. Erfahren Sie mehr...

Darlehensgeberinnen: Der Technologiefonds finanziert die Unternehmen nicht direkt, sondern vergibt Darlehensbürgschaften an Banken oder andere geeignete Darlehensgeberinnen. Vertragspartner der Darlehensgeberinnen ist die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Umwelt BAFU. Interessierte Darlehensgeberinnen melden sich bei der Geschäftsstelle, wenn sie hier als mögliche Finanzierungspartner aufgeführt werden möchten. Erfahren Sie mehr...