Benutzer:Textmacher

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Fragen zur Urheberschaft und faktischen Durchsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ich schreibe schon einige Wochen als Autor in der WP an Artikeln. Weiß ich wirklich, was ich mir damit antue? Mir ist bis heute nicht klar, wie es möglich sein soll, meine Rechte als Autor faktisch geltend zu machen. Ausgangspunkt meiner Überlegung ist ein konstruierter hypothetischer Modellfall.

Größter anzunehmender Unfall: Ich schreibe in der WP und ein anderer gibt meinen Text als den seinen aus. Er wird damit reich und berühmt. Wenn ich meinen eigenen Text nunmehr anderweitig veröffentliche, behauptet der berühmt gewordene Okkupant, ich müsse ihm Schadenseratz leisten und hat aufgrund seines neuen Reichtums einen Haufen Rechtsanwälte auf seiner Seite.

  1. Wenn ich als IP schreibe, ist meine Autorenschaft nicht mehr nachweisbar. Was passiert mit meinen Rechten? Werden damit meine Rechte faktisch an die WP oder nicht vielmehr an die Allgemeinheit abgetreten, da ja nun jeder behaupten kann, er sei der Urheber gewesen, was niemand mehr widerlegen kann? Ist damit die Lizensierung nicht eine irreführende Konstruktion? Wenn die WP meine Interessen als Anonymus vertritt, kann sie mir die Weiterveöffentlichung meines eigenen Textes unter eigenem Namen verbieten, mich damit also faktisch enteignen?
  2. Wenn ich als angemeldetes Pseudonym schreibe: Meine Identität hängt dann an dem Schreibrecht, das ich über die Nutzung des Passworts ausübe. Meine Autorenidentität kann ich dann nur über die WP nachweisen. Hat dieser Nachweis überhaupt rechtlichen Bestand? Faktisch kann ich meine Rechte doch nur noch über die WP geltend machen. Was ist, wenn die WP mir nicht beisteht? Bin ich dann nicht quasi enteignet und jeder könnte meinen Text als eigenen ausgeben?
  3. Wenn meine Schreibrechte durch einen einzelnen Admin oder aufgrund eines formalen Benutzersperrungsverfahrens für alle Zeit entzogen wurde: Ist dieser Akt nicht eine faktische Entrechtung, da ja nunmehr die Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Jeder andere kann nun meinen Text veröffentlichen und unwidersprochen behaupten, er sei der Urherber hinter dem Pseudonym.
  4. Wenn der Account von einem Admin gelöscht wurde, bzw. wenn der Edit aus der history gelöscht wurde: Wenn nun ein anderer diesen Text nochmal irgendwo anders einstellt, kann er praktisch behaupten, der erste Urheber zu sein und hat sogar den Anscheinsbeweis auf seiner Seite. Wenn ich meinen eigenen Text danach irgendwo unter meinem Namen veröffentliche, macht mich der Okkupant als angeblicher Erstveröffentlicher schadensersatzpflichtig. Ich bezahle ihn zukünftig für meinen eigenen Text, mit dem er statt meiner reich und berühmt geworden ist oder bringt mich sogar ins Gefängnis :-)

Besonders die übliche Kombination, nach einer Accountsperre auch noch die Nebenseiten der Benutzer zu löschen, sieht nach einer Strategie der Textenteignung aus, denn es ist überhaupt kein anderer Sinn darin zu erkennen, nach einer Stummschaltung auch noch die Wegnahme der history der persönlichen Seiten zu praktizieren. Wie werden solche Streitfälle in der WP behandelt? Auf welche Weise sieht sich die WP in der Verantwortung für die Autoren, die ihre Zeit und Arbeit hier investieren? Was gibt sie den Autoren zurück? Hat sich jemand über meine Alpträume mal Gedanken gemacht? Müssen die Autoren nicht über die Gefahren ihres Handelns in der WP aufgeklärt werden, bevor sie anfangen in der WP zu schreiben, muss man ihnen nicht irgendeine Sicherheit bieten, dass sie nicht am Ende immer die Dummen sind? -- Textmacher 07:14, 18. Jul 2006 (CEST)