Benutzer:Zieglhar/Reichsgau Oberrhein

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Gau Baden oder Gau Baden-Elsass ungleich Reichsgau Oberrhein

Wagner betrieb 1940 die Bildung eines neuen Reichsgaus „Oberrhein“ unter Einschluss des besetzten Elsass, der aber formell nicht zustande kam, wohl aber der Parteigau Baden-Elsass der NSDAP am 22. März 1941.

Vorbereitungen zum Reichsgau Oberrhein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 22. Juni 1940 wurde zwischen Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen. Das Elsass stand zunächst wie andere durch Deutschland besetzte französische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung. Auf Grundlage eines Erlasses von Adolf Hitler vom 2. August 1940 wurde eine Zivilverwaltung in Straßburg geschaffen als deren Leiter (Chef der Zivilverwaltung – C.d.Z.) der Reichsstatthalter des Landes Baden, Robert Wagner, eingesetzt wurde. Die dort geschaffenen Verwaltungsabteilungen wurden überwiegend in Personalunion durch die Leiter der entsprechenden badischen Behörden geführt. Es wurde auch eine namhafte Anzahl badischer Beamter ins Elsass abgeordnet. Ziel war die Schaffung eines Reichsgaues Oberrhein durch die Zusammenlegung von Baden und Elsass, wobei die Zentralbehörden in Straßburg angesiedelt werden sollten. Zur Vorbereitung sollten die badischen Ministerien von Karlsruhe nach Straßburg verlegt werden, wogegen sich jedoch das Innenministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium sperrten. Das badische Kultusministerium zog jedoch um.[1]

Das Amtsblatt des badischen Kultusministeriums wurde per 1. Januar 1943 mit jenem der entsprechenden Abteilung der elsässischen Zivilverwaltung zusammen gelegt.[2]

Während der Reichsgau Oberrhein nicht realisiert wurde, gab es den Parteigau Baden-Elsass der NSDAP ab 22. März 1941.

Republik Baden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 7. November 1918 wurde in München die Republik ausgerufen. Die Proklamation der Republik durch Scheidemann am 9. November vor dem Reichstagsgebäude

Erst am nächsten Tag entließ der Großherzog das bisherige Kabinett. Durch Verhandlungen zwischen dem von dem Karlsruher Oberbürgermeister Siegrist in Zusammenarbeit mit Stadträten, Parteipolitikern und Gewerkschaftlern am 9. November gebildeten Wohlfahrtsausschuß und dem unter der Leitung des unabhängigen Sozialisten Brümmer stehenden Soldatenrat kam noch am gleichen Tag eine vorläufige Volksregierung zustande.

Das badische Staatsministerium hatte am 2. November 1918 eine Wahlrechtsreform angekündigt, doch auch diese konnte den Fortgang der Dinge und das baldige Ende des Großherzogtums nicht mehr verhindern. Am 8. November kam es zu Bildung von Soldatenräten in Lahr und Offenburg, einen Tag später formierten sich auch in Mannheim und Karlsruhe Arbeiter- und Soldatenräte in deren Folge das badische Staatsministerium zurücktrat. In Karlsruhe und Mannheim konstituierten sich Wohlfahrtsausschüsse, bestehend aus der Stadtverwaltung, Stadträten und Parteien. Der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der dortige Soldatenrat bildeten am 10. November aus Parteienvertretern eine provisorische Regierung,[3] welche die Regierungsgewalt übernahm. Dies wurde am 11. November durch eine Versammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die sich als Landesausschuss konstituierte.

Der neue Ministerpräsident Anton Geiß und sein Vorgänger, Heinrich von und zu Bodman, besuchten den aus Karlsruhe geflüchteten Großherzog auf Schloss Zwingenberg. Großherzog Friedrich II. verzichtete dort am 13. November vorläufig auf die Ausübung der Regierungsgewalt.[4]

Die provisorische Regierung proklamierte am 14. November die Freie Volksrepublik Baden und setzte den Wahltermin für eine verfassunggebende Landesversammlung auf den 5. Januar 1919 fest.[5]

Auf Schloss Langenstein verzichtete am 22. November 1918 Friedrich II. endgültig auf den Thron, wobei er dies mit Zustimmung seines Vetters Prinz Max von Baden auch für diesen und dessen Nachkommen erklärte.[6][7]

Friedrich II. nannte sich nach seiner Abdankung Markgraf von Baden.


In der Weimarer Republik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Karl Stiefel: Baden 1648 – 1952. Band I, Karlsruhe 1979, S. 372–383.
  • Herwig Schäfer: Juristische Lehre und Forschung an der Reichsuniversität Strassburg 1941-1944. S. 22 Google Digitalisat
  • Gerhard Kaller: Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 71–82 [www.badische-heimat.de/heft/reprint/1969_ekk_abdankung.pdf pdf]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. siehe Karl Stiefel: Baden 1648 – 1952. Band I, Karlsruhe 1979, S. 377
  2. Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts und der Abteilung Erziehung, Unterricht und Volksbildung des Chefs der Zivilverwaltung [.... Karlsruhe : Malsch & Vogel, 81.1943 - 82.1944,10]
  3. Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 10. November 1918
  4. siehe Gerhard Kaller: Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 77–78 [www.badische-heimat.de/heft/reprint/1969_ekk_abdankung.pdf Abdruck der Erklärung]
  5. Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 14. November 1918
  6. siehe Gerhard Kaller: Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 81–82 [www.badische-heimat.de/heft/reprint/1969_ekk_abdankung.pdf Abdruck der Abdankungserklärung und Bild der handschriftlichen Erklärung]
  7. Karlsruher Zeitung vom 24. November 1918; Abdruck der Abdankung und Bekanntmachung der vorläufigen badischen Volksregierung