Benutzer Diskussion:Gut informiert/Archiv/2011/April
Hallo Gut Informiert! Da du leider in die Zusammenfassung keine Begründung geschrieben hast, würde ich gerne wissen wieso, beziehungsweise nach welchen Bearbeitugnskriterien, du den Abschnitt bei besagtem Artikel so verändert hast. Liebe Grüße, Toppas Balance 17:39, 12. Apr. 2011 (CEST)
- Hallo Toppas Balance,
- ich bin mir unsicher, was du mit "Zusammenfassung" meinst. Ich habe ja mehrere Bearbeitungen am Artikel und eine auf der Diskussionsseite dort vorgenommen. Für den Fall, dass du meine Bearbeitung im Abschnitt "Produktion und technischer Aspekt" meinst: Ich ging davon aus, dass die Änderungen (hauptsächlich Kleinigkeiten) selbsterklärend wären. Ich hoffe, du kannst deine Frage konkretisieren. -- Gut informiert 22:41, 12. Apr. 2011 (CEST)
„Das Gegenkonzept ist die Verbindlichkeit oder Nichtabstreitbarkeit, die auf Computern kryptographisch realisiert wird.“ – Das hätte man denn doch gerne etwas genauer erklärt und mit einem Beleg versehen. Gruß und Dank, --Mussklprozz 19:06, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Ich habe erstmal eine Quelle hinzugefügt. Die Erklärung würde ich in den sowieso noch ausstehenden Artikel zur Verbindlichkeit/Nichtabstreitbarkeit packen; in einen Artikel gehört keine Antierklärung. Es wäre nur eine präzisere Abgrenzung denkbar. -- Gut informiert 20:41, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Einverstanden, dass in den Artikel keine Antierklärung gehört, eine passende Quelle oder ein Verweis sollte aber schon her. – Die Quelle vertritt nicht das Konzept der Verbindlickeit, sondern im Gegenteil das der Abstreitbarkeit. Gleich im ersten Absatz wird plausible deniability das erwähnt. Und auf Seite 2 heißt es: „These considerations motivate us to design a file system with the following property. A user may provide it with the name of an object, such as a file or directory, together with a password; and if these are correct for an object in the system, access to it will be provided. However, an attacker who does not have the matching object name and password, and lacks the computational power to guess it, can get no information about whether the named object even exists.“ Hervorhebung von mir. --Mussklprozz 20:50, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Der Einleitungssatz sagt aus, dass sich die glaubhafte Abstreitbarkeit zur Nichtabstreitbarkeit komplementär verhält. Dass das übrige Paper sich nicht weiter mit dem Antithema, zu dem ja so viel Arbeit getan wurde, beschäftigt, kann man ihm wohl eher nicht anlasten.
- „Much work has been done on devising mechanisms [...] that can be used to provide non-repudiation; there has been much less work on the complementary property, namely plausible deniability.“ Hervorhebung auch von mir.
- Leider habe ich gerade keine Zeit, nach Quellen zu suchen, die diese Antipodität ins Rampenlicht rückt. Zunächst sollte es meiner Meinung nach aber auch reichen, da der Gegensatz ja eigentlich offensichtlich ist: Auf der einen Seite (Verbindlichkeit) ist da die Eigenschaft, dass eine Person plausibel nicht abstreiten kann, dass sie Kenntnis von einem Dokument hat, auf der anderen Seite (glaubhafte Abstreitbarkeit) kann sie es eben plausibel abstreiten. -- Gut informiert 21:05, 27. Apr. 2011 (CEST)
- Du hast Recht, was die Logik des Satzes angeht. Die ganze übrige Arbeit beschäftigt sich dann aber mit einem Konzept im Rahmen der glaubhaften Abstreitbarkeit; ausgerechnet den als Beleg zu zitieren erscheint mir nach wie vor haarig. Vielleicht löst Dein Artikel zur Verbindlichkeit das ja auf. Bin gespannt. --Mussklprozz 22:02, 27. Apr. 2011 (CEST)
östliches und westliches OWL
Lieber Benutzer "Gut informiert", ich verstehe Deinen Wunsch nach dem Abschnitt, verstehe aber auch die Anmerkungen des anonymen Benutzers. Ich habe daher versucht auf beiden Seiten eine geeignete Formulierung zu finden, die das ohnehin von aussen schwierig zu vermittelnde OWL nicht noch weiter verkomplizieren. Das sollten wir mit Formulierungen, wie östliches Ost-Westfalen-Lippe und westliches Ost-Westfalen-Lippe nicht noch weiter fördern. Im übrigen bin ich der Meinung, dass wiederholtes Löschen und Rückgängig-Machen nicht der Wikipedia-Stil sein sollte, nur um seinen eigene Meinung durchzusetzen. Die von Dir besprochene Problematik, dass die Hochschule OWL in dem Artikel einen Alleinstellungsanspruch formuliert, sehe ich nicht als gegeben. Bei Bedarf könnten das aber Leute mit juristischem Hintergrund gerne bestätigen.