Benutzer Diskussion:HerbertErwin/Ethik

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Was ist Ethik?

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Begriffsdefinitionen

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  1. Einordnung
    • eines der großen Teilgebiete der Philosophie
  2. Gegenstand
    • die Moral (insbesondere hinsichtlich ihrer Begründbarkeit)
    • aber auch allgemein die Praxis der Lebensführung (wie viele in der Antike vertretene Ethiken)
  3. Unterschied Moral - Ethik
    • Im Unterschied zur deutschen Umgangssprache, in der „Ethik“ und „Moral“ weitgehend synonym gebraucht werden, wird im philosophischen Sprachgebrauch „Ethik“ metasprachlich gebraucht und bezieht sich auf die Moral als zu untersuchenden Gegenstand.
      [1]

Aufgabenstellungen der Ethik

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  1. Phänomenologie der Moral (= deskriptive Ethik?)
    • = deskriptive Erfassung des Gegenstandsbereichs, um eine vertretene Ethik zu fundieren oder zu exemplifizieren
    • Bsp:
      • große Teile von Adam Smiths Theorie der Gefühle
      • große Teile von David Humes Untersuchung über die Prinzipien der Moral
  2. Normativ-ethische und metaethische Analyse der Moral:
    • Klärung und Rekonstruktion der Inhalte der Moral sowie der sprachlichen Mittel, mit deren Hilfe diese Inhalte reflektiert und kommuniziert werden
    1. Normativ-ethische Analyse (normative Ethik)
      • Gegenstand:
        • die inhaltlichen Aspekte der Moral
    2. Metaethische Analyse (Metaethik)
      • Gegenstand:
        • die moralische Sprache
        • die Begründungs- und Argumentationsweisen
        • die Wahrheitsfähigkeit und Erkennbarkeit moralischer Urteile
    3. Problematik der Trennung zwischen normativ-ethischer und metaethischer Analyse
      • zwischen Inhalten und Argumentationsweisen gibt es kontinuierliche Übergänge, vor allem bei Ethiksystemen, die die Berechtigung zu bestimmten Urteilen an das Kriterium ihrer Begründbarkeit binden (z.B. Kantische Ethik, Diskursethik)
  1. Eigenschaft
    • hat eine „äußere“, gesellschaftliche Seite
      • das, was das dem Individuum
        • als etwas objektiv Vorgegebenes begegnet
        • im Prozess der Sozialisation und in vielen Formen sozialer Interaktion begegnet
      • Bsp.
        • moralische Überzeugungen und Forderungen in der Gesellschaft
        • die gesellschaftlichen Institutionen, die diese setzen, bekräftigen oder sanktionieren (Eltern, Schule, Rechtssystem, Medien, Politiker etc.)
    • hat eine „innere“, individuelle Seite
      • die jeweilige gesellschaftliche Moral, die von den einzelnen Individuen, überwiegend auch innerlich bejaht und „verinnerlicht“ wird, so dass diese mit Emotionen behaftet sind
        • Bsp.
          • Schuldgefühl, Gerechtigkeitsgefühl, Empörung, Hochachtung etc.
        • Bed.
          • unterscheidet die Moral vom Recht, in dem subjektive Faktoren weit weniger bedeutsam sind.

Kennzeichen moralischer Urteile

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  • bewerten menschliches Handeln (Einigkeit)
    • Erkl:
      • bewerten auch Motive, Absichten und Handlungsdispositionen - doch nur insofern, als diese zu Handlungen führen können
  • sind kategorisch (weitgehende Einigkeit, Ausnahme: Philippa Foot)
  • beanspruchen intersubjektive Verbindlichkeit / Allgemeingültigkeit (umstritten)
  • sind universalisierbar (umstritten)
Menschliche Handlungen
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  1. Charakteristika menschlicher Handlungen
    • können von ihren Akteuren auch vermieden werden (z.B. durch größere Sorgfalt)
    • müssen nicht im vollen Sinne beabsichtigt sein, sondern können auch spontan oder gewohnheitsmäßig erfolgen
  2. Unterarten
    • Unterlassungen (= "Nicht-Handeln")
  3. Abgrenzung
    • keine Widerfahrnisse
    • keine tierischen Handlungen
      • zwar wird in der Gegenwart davon ausgegangen, dass auch hochentwickelte Tiere Handlungsfähigkeit besitzen[2]; doch wird ihnen kein moralisches Urteilsvermögen zugesprochen[3]
  4. Problem:
    • Kollektive (z.B. Institutionen, Unternehmen, Organisationen)
      • es ist umstritten, ob auch sie zum Gegenstand moralischer Urteile gemacht werden können
      • ihnen können zwar Handlungen, aber keine Bewusstseinseigenschaften zugeschrieben werden, da die diese stets reduzierbar sind auf die Gedanken und Gefühle ihrer Mitglieder

Kategorizität

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  1. Erkl
    • moralische Urteile bewerten Handlungen unabhängig davon, wieweit diese den Zwecken oder Interessen des Akteurs entsprechen
  2. Abgrenzung
    • Prudentielle (Klugheits-) Urteile (hypothetische Imperative)
      • bewerten menschliches Handeln danach, in welchem Maße dieses geeignet ist, die Zwecke des jeweiligen Akteurs zu erreichen
      • nehmen keine Rücksicht auf die "Neigungen", d.h. die Interessen des Akteurs
        • Einschränkung
          • "Neigungen" umfassen nicht nur egoistische, sondern auch altruistische Interessen
Allgemeingültigkeit
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  1. Erkl (aus universalistischer Sicht)
    • moralische Urteile sind ihrem Gehalt nach mehr als bloße Meinungsäußerungen; sie appellieren an die Vernunft und das Empfinden anderer and reklamieren eine über das einzelne Subjekt hinausgehende Verbindlichkeit (DB 24)
    • das moralische Urteil wendet sich prinzipiell an jeden Menschen und appelliert an ihn, der Sichtweise und Bewertung des Urteilenden zuzustimmen
      • erhebt den Anspruch, im Prinzip von jdem Verständigen gleichermaßen und aus freien Stücken (autonom) nachvollzogen und aktzeptiert zu werden
        • indem es aus sich heraus einsichtig ist oder
        • indem für es Argumente angegeben werden, die es im Prinzip für jeden Verständigen einsichtig machen
      • Hintergrund
        • Modell der Universalität und Offenheit der Wissenschaft
  2. Abgr
    1. Partikularistisches Moralverständnis
      • Eigenschaften des moralischen Urteils
        • kann sich auch auf die Angehörigen bestimmter Kulturen, Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften und Volksgruppen - im Extrem auf ein einziges Individuum beschränken
      • Vetreter
        • Kommunitarismus
Universalisierbarkeit
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  1. Erkl
    • moralische Urteile bewerten Handlungen ausschließlich aufgrund von Faktoren, die auch Ausdrücke von logisch allgemeiner Form ausgedrückt werden können
    • das Ausmaß, n dem eine HAndlung billigenswert ist, hänt von bestimmten in Handung und Handlungskontext liegenden Faktoren ab
    • die moralische Qualtität einer Handlung ist in Bezug auf die Gesamtheit der relevanten Eigenschaften der Handlung und des Handlungskontextes "supervenient" (einseitig abhängig)
    • immer wenn eine Handlung h die Faktoren f1,f2..fn aufweist, kommt ihr die moralische Qualität q zu
      • Welche Faktoren im einzelnen für die moralische Qualität q ausschlaggebend sind, hängt dabei von der jeweils zugrunde liegenden Moral m ab
      • in Frage kommende Faktoren:
        • nicht nur die faktisch vorliegenden Faktoren, sondern auch rein negative Faktoren bzw. das Fehlen bestimmter Faktoren
  2. Def
    • alle Faktoren, die als für die moralische Beurteilung von Handlungen relevant gelten sollen, müssen durch sprachliche Ausdrücke von logisch allgemeiner Form ausdrückbar sein
  3. Eigenschaft;
    • fordert zwar, dass moralische Urteile durch nicht-singuläre Faktoren begründet werden
    • fordert nicht, dass die Faktoren, durch die moralische Urteile begründet werden, von hoher Allgemeinheit sind
  4. Abgr: Moralen die dem Universalisierungsprinzip nicht genügen:
    • Gruppenmoralen

Bezugspunkt moralischer Urteile

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  1. Handlungen
    • Grad ihr Billigkeit bzw. Unbilligkeit (mit vielen Abstufungen)
    • Grad ihrer Verpflichtung (verboten, erlaubt, geboten, supererogatorisch)
  2. Handlungsmotive
  3. Handlungsfolgen
    • Bedeutung:
      • in der überwiegenden Mehrzahl der Ethik-Systeme spielen Handlungen, Handlungsmotive und Handlungsfolgen eine Rolle
      • die verschiedenen Systeme unterscheiden sich darin, welcher Bezugspunkt für sie von vorrangiger Bedeutung ist
Urteilskategorie Bezugspunkt typische Prädikate Ethiktyp Beispiel
moralische Handlungsurteile Handlung richtig/falsch, geboten/verboten/erlaubt, pflichtgemäß/pflichtwidrig deontologische Ethik Ethik der Stoa ?
moralische Werturteile Handlungsmotive, Charakterzüge gut/böse, gut/schlecht, Tugend/Laster Gesinnungsethik Kant ?
nicht-moralische (axiologische) Werturteile Handlungsfolgen gut/schlecht, wünschenswert/nicht wünschenswert teleologische Ethik Epikur

Moralische und andere Wertungen

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  1. Unterschied moralische Normen
    1. zu kulturellen und rechtlichen Normen (Voraussetzung: Allgemeingültigkeit und Universalisierbarkeit sind Kennzeichen moralischer Urteile)
      • diese beanspruchen keinen Allgemeingültigkeitsanspruch, sondern Geltung lediglich für eine bestimmte Gesellschaft, Klasse, Kultur, Religions- oder Rechtsgemeinschaft
        • Einschränkung:
          • viele Normen des Verfassungs- und Völkerrechts nehmen eine Zwischenstellung zwischen Moral und Recht ein (z.B. der Grundrechtskatalog erhhebt einen überpositiven Geltungsanspruch, der aller staatlicher Gesetzgebung vorausliegen soll)
    2. zu ästhetischen Werten
      • diese beziehen sich primär auf Gegenstände (Artefakte, Naturgegenstände) und erst sekundär auf Handlungen, die diese Gegenstände hervorbringen

Phänomenologie der Moral ("rekonstruktive" Ethik)

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Charakteristika

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  • verzichtet darauf, moralische Beurteilungsprinzipien zu begründen und gibt sich damit zufrieden, die faktisch geltenden Normen in einer systematisch angeordneten Form zu präsentieren
  • stellt die vorherrschenden Moral- und Tugendbegriffe in der Regel nicht in Frage
  • ersetzt in der Gegenwart eine weithin fehlende Moralsoziologie
  1. Personen
    1. Aristoteles
      • Ausgangspunkt: die endoxa, d.h. die allgemein vertretenen Auffassungen
      • diese Vorverständnisse werden präzisiert, systematisiert und auf ihre Verallgemeinerungsfähigkeit überprüft
      • Entwicklung der Lehre von der mesotes, d.h. der Tugend als dem "goldenen Mittelweg" aus bestehenden Begrifflichkeiten
    2. Schopenhauer
      • seine Ethik stellt eine Grundsatz-Kritik der Kantischen Ethik dar
      • sie kritisiert die Überbetonung des moralischen Sollens und die Beerfung auf das oberste Prinzip, auf das Kant seine Analyse führt, das "Sittengesetz", zu dern privilegierten Ausleger und Vermittler er sich mache
      • dadurch begebe er sich in die Nähe der theologischen Ethik, die moralische Urteile auf die Gebote eines göttlichen Gesetzgebers zurückführe
      • an die Stelle dieses antiquierten Modells müsse die Idee einer Ethik als bloße Rekonstruktion tatsächlich verbreiteter moralischer Handlungs- und Beurteilungskritierien treten
      • Schopenhauer meint, sämtliche faktisch anerkannten und praktizierten moralischen Urteilsmaßstäbe auf zwei Prinzipien zurückführen zu können:
        • das Prinzip der Gerechtigkeit (neminem laede): oberstes Prinzip
        • das Prinzip der Menschenliebe (omnes quantum potes juva)
    3. Sidgwick (The methods of ehics)
      • hat die Zielsetzung, "so klar und vollständig, als es die vorgesteckten Grenzen erlauben die verschiedenen Methoden der Ethik darzustellen, die ichin unserem gewöhnlichen Urteil finde" (Sidgwick: Die Methoden der Ethik. Leipzig 1909 (engl.: The methods of ethics. London 1874)
      • due Moral des common sens stellt sich für ihn als ein inhomogenes Ganzes dar, das durch die drei Methoden, rationaler Egoismus, Intuitionismus und Utilitarismus, jeweils nur in Teilaspekten erfasst wird
      • sein Anliegen ist es, faktisch anerkannte moralische Prinzipien zu postulieren oder zu begründen; das Buldungsziel der Ethik sei nicht die Verbesserung der Moral, sondern die Verbesserung des Verständnisses der Moral
  2. Begriffe
    1. Gerechtigkeit
      • differenzierte Beschreibung des Sprachgebrauchs durch Ethiker (nicht Moralsoziologen) des 20. Jh.
  1. Tendenz, die rekonstruierten Prinzipien bedingungslos zu affirmieren und sie einer Kritik nach externen moralischen Maßstäben zu entziehen
    • Bsp Aristoteles:
      • Rechtfertigung der Unterordnung der Frau oder der Sklaverei
    • Bsp kommunitaristische Ethiken:
      • Walzer: stellt wiederholt das faktische Funktionieren moralischer Kulturen als einen hinreichenden Beweis ihrer Legitimität dar
  2. Tatsache, dass die für viele Lebensbereiche geltenden Normen nicht unumstritten sind, sondern verschiedenen gesellschaftliche Gruppen für dieselbe "Sphäre" ganz unterschiedliche Prinzipien für angemessen halten
    • Bsp.: die moralische Beurteilung nach der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens in seiner frühesten Phase: Schwangerschaftsabbruch, verbrauchende Forschung an menschlichen Embryonen)
    • Problem: die rekonstruktive Ethik kann - wenn sie der Empirie gerecht werden will - nichts anderes tun, als den Dissens so stehen zu lassen, wie sie ihn vorfindet, was letztlich zu einer Zurücknahme ihrer Systematisierungsziele führt

Verfahrensethik

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Charakteristika

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  • will die moralischen Normen nicht nur beschreiben und systematisieren, sondern auch begründen und kritisch in Frage stellen
  • enthält sich ganz oder weitgehend einer inhaltlichen Festlegung moralischer Beurteilungsprinzipien
  • schreibt lediglich bestimmte Verfahren vor, mit denen solche Prinzipien aufgefunden, erzeugt oder überprüft werden können
  • überlässt das Ergebnis des Normfindungsprozesses ganz oder weitgehend der jeweils kontingenten und nicht vorwegzunehmenden Anwendung der von ihr angebenen Verfahren - und ist so wesentlich ergebnisoffen
  • diese "Ergebnisoffenheit" wird allerdings oftmals eingeschränkt durch bestimmte "Eckpunkte" ("unvollständige" Verfahrensethiken)
    • Bsp. für solche "Eckpunkte":
      • Normen, die bestimmen, wie das ethische Entscheidungsverfahren durchzuführen ist
      • Normen, die die möglichen Ergebnisse der Verfahrensdurchführung begrenzen
  1. danach, ob die postulierten Verfahren real oder ideal zur Anwendung kommen sollen
    • Erstere: fordern, dass die beschriebenen Verfahren in der konkreten gesellschaftlichen Wirklichkeit durchgeführt werden
    • Letztere: fordern lediglich, dass die Verfahren in Gedankenexperimenten durchgespielt werden.
      • Problem:
        • Ethiken dieses letzteren Typs lassen sich nur schwer von Ethiken, die bestimmte inhaltliche Normen vorschlagen, abgrenzen
        • diese Verfahren sind nicht ergebnisoffen, sondern ergebnisorientiert
          • Bsp: viele Theorien eines hypothetischen Gesellschaftsvertrags in der Politischen Philosophie:
            • die Verfahrensnormen der hpothetischen Vertragsschließung haben in diesen Theorien weitgehend nur illustrierende und keine eigenständige Begründungsfunktion
  2. danach, ob die Normfindung monologisch oder dialogisch erfolgen soll
    • Im ersteren Fall ist das Ergebnis der Verfahrensanwendung lediglich für den individuellen Beurteiler verbindlich
    • im letzteren Fall für alle am Verfahren Beteiligten verbindlich.
    • Für die meisten Verfahrensethiken lassen sich sowohl monologische als auch dialogische Anwendungen denken.
      • gilt insbesondere für die sogenannten Kohärenztheorien
  3. nach den formalen Strukturen der jeweils postulierten Verfahren
Theorietyp Charakteristika
Kasuistische Verfahren Ableitung der moralischen Einzelfallbeurteilung durch andere Einzelfälle; weitestgehende Vermeidung allgemeiner Normen
Kohärenztheorien Aufstellung allgemeiner moralischer Prinzipien durch Konsistenz und Kohärenz; eine Einigung der am Diskussionsprozess Beteiligten ist nicht erforderlich
Konsenstheorien Aufstellung allgemeiner moralischer Prinzipien; eine Einigung der am Diskussionsprozess Beteiligten ist erforderlich; häufig Einbeziehung nicht-moralischer Urteile
Dezisionsismus Annahme, dass die Bewertung eines bestimmten Einzelfalls nur durch eine willkürliche Entscheidung erfolgen kann, und nicht durch die Ableitung aus anderen Fällen oder allgemeinen Prinzipien

Kohärenztheorien

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  1. := Verfahrensethiken, die Methoden entwerfen, wie eine zunächst ungeordnete und teilweise widersprüchliche Menge von moralischen Überzeugungen so systematisiert werden kann, dass sie sich am Ende als ein geordnetes und zusammenhängendes Moralsystem darstellen lassen.
    • Ziel:
      • Auffindung oder Konstruktion allgemeiner moralischer Prinzipien
  2. "Kohärenz":
    • Elemente
      • Konsistenz := Widerspruchsfreiheit der einzelnen Urteile und Prinzipien
      • die einzelnen Urteile und Prinzipien passen zueinander, sie harmonieren und stützen sich wechselseitig
  3. Methoden
    • Ermittlung einer bestimmten Basismenge von vortheoretischen moralischen Urteilen („Intuitionen")
    • Deren Elemente werden dann in einem zweiten Schritt geordnet, systematisiert und durch wechselseitige Anpassungen miteinander kompatibel gemacht
Monologische und dialogische Verfahren
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  1. Monologische Anwendung des Kohärenzverfahrens
    • Reflexionsprozess, bei dem sich ein Individuum über seine moralischen Urteile Rechensehaft ablegt und diese in eine widerspruchsfreie und geordnete Form überführt
  2. Dialogische Anwendung des Kohärenzverfahrens
    • erfordert nicht nur im ersten Schritt die Ermittlung der moralischen Urteile aller Beteiligten
    • verlangt im zweiten Schritt, die Widersprüche zwischen den Urteilen verschiedener Beurteiler zu bereinigen und die Urteile der gesamten Gruppe auf einen „gemeinsamen Nenner" zu bringen, der
      • möglichst übersichtlich und systematisch ist
      • andererseits aber auch von allen akzeptiert werden kann
Zweistufiges Filtersystem
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  • die Urteile der Basismenge müssen zweimal „gefiltert" werden:
    1. durch den Konsistenz-Filter, der von je zwei unvereinbaren Oberzeugungen höchstens eine durchlässt
    2. durch den Kohärenz-Filter, der von den verschiedenen Möglichkeiten, die Basismenge der Urteile in eine konsistente Menge zu überführen, nur diejenigen durchlässt, die auch dem zweiten Kriterium, dem Kriterium der systematischen Geschlossenheit und Einheitlichkeit, genügen.

Konsenstheorien

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  1. := Verfahrensethiken, die von den an der moralischen Urteilsbildung Beteiligten verlangen, sich in einem Diskussionsprozess auf eine Norm zu einigen und diese dann als für alle verbindlich anzuerkennen
Beispiel für Regeln für den normbegründenden Diskurs (Habermas)
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  1. Logisch-semantische Regeln[4]
    1. Kein Sprecher darf sich widersprechen.
    2. Jeder Sprecher, der ein Prädikat F auf einen Gegenstand a anwendet, muss bereit sein, F auf jeden anderen Gegenstand, der a in allen relevanten Hinsichten gleicht, anzuwenden.
    3. Verschiedene Sprecher dürfen den gleichen Ausdruck nicht mit verschiedenen Bedeutungen benutzen.
  2. Dialektische Regeln
    1. Jeder Sprecher darf nur das behaupten, was er selbst glaubt.
    2. Wer eine Aussage oder Norm, die nicht Gegenstand der Diskussion ist, angreift, muss hierfür einen Grund angeben.
  3. Rhetorische Regeln
    1. Jedes sprach- und handlungsfähige Subjekt darf an Diskursen teilnehmen.
    2. Jeder darf jede Behauptung problematisieren.
    3. Jeder darf jede Behauptung in den Diskurs einführen.
    4. Jeder darf seine Einstellungen, Bedürfnisse und Wünsche äußern.
    5. Kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine festgelegten Rechte wahrzunehmen

Deontologische Ethik

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  1. Urspüngliche Definiton von C.D. Broad:
    • Deontologische Theorien sind dadurch bestimmt, dass sie Aussagen der folgenden Form enthalten:
      • "Handlungen der Art h sind in Situationen vom Typ s immer richtig (oder falsch), gleichgültig welche Folgen sie haben" [5]
  2. Begriffsbestimmung
    • Eine ethische Theorie, die die von ihr vorgeschlagenen Normen nicht ausschließlich mit Bezug auf die moralische oder nicht-moralische Qualität der Handlungsfolgen, sondern zumindest teilweise auch mit Bezug auf die innere Beschaffenheit der jeweiligen Handlung begründet
      • Beispiel:
        • Begründung der moralischen Falschheit des Diebstahls nicht ausschließlich mit Bezug auf die individuellen oder gesellschaftlichen Folgen eines einzelnen Diebstahls bzw. einer verbreiteten Praxis des Diebstahls, sondern auch mit Verweis auf die innere Falschheit des Diebstahls oder die moralische Bedenklichkeit anderer in der Handlung liegender Faktoren (z.B. Unfairness)
      • Bedeutung:
        • deontologische Theorien können auch in beträchlichem Umfang kosequenzialistische Elemente enthalten
        • sie begründen nur einige moralische Urteile oder Prinzipien nicht vollständig folgenorientiert
      • Begründung der Def:
        • deontologische Ethiken, die die von ihnen vorgeschlagenen Normen ausschließlich folgenunabhängig begründen, sind ausgesprochen selten

Probleme der Abgrenzung deontologischer von konsequentialistischer Ethik

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  • in vielen Fällen ist es unklar, welche Elemente von Handlungsbeschreibungen der "Handlung selbst" und welche den "Handlungsfolgen" zugerechnet werden können
  • Handlungen sind nicht realiter und objektiv gegen ihre Folgen abgegrenzt
  • Was als Handlung und was als Handlungsfolge gilt, hängt in gewissen Umfang von den begrifflichen Mitteln ab, mit den wir Handlungen identifizieren und beschreiben
  • was unter einer Handlungsbeschreibung als Teilmoment der Handlung erscheint, wird in der anderen als Handlungsfolge abgetrennt (124)
    • Bsp:
  • zumindest in einigen Fällen berücksichtigen auch streng deontologisch begründete Handlungsbeurteilungen die Handlungsfolgen (Bsp: Lügen)

Pflichten und Rechte

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  • der deontologische Ethiker ist nicht festgelegt, absolute Pflichten oder Rechte postulieren zu müssen
  • es werden unterschieden

Moralische Rechte

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  • Bedeutungen
    • A hat das Recht die Handlung h auszuführen kann bedeuten
      1. Es ist A erlaubt, h auszuführen, d.h. A ist nicht verpflichte, h nicht auszuführen (Erlaubnis = Abwesenheit einer moralischen Verpflichtung)
      2. A ist frei, h auszuführen, d.h. andere sind verpflichte, A nicht daran zu hindern, h auszuführen (Freiheit = Unterlassungs-Pflicht auf Seiten anderer)
      3. A hat einen Anspruch darauf, h auszuführen (und mit den dafür erforderlichen Mitteln versehen zu werden (Anspruch = Unterstützungs-Pflicht auf Seiten anderer)

Vollkommene und unvollkommene Pflichten

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  1. vollkommene Pflichten
    • def= Pflichten, die zugleich Rechte auf Seiten anderer implizieren
      • Bsp:
        • Pflichten gegenüber Personen, doezu dem Berechtigten in einer besonderen Rollenbeziehung stehen
        • Pflichten gegenüber der Gesellschaft
  2. unvollkommene Pflichten
    • def= Pflichten, denen keine Rechte anderer gegenüberstehen
      • Bsp: Pflicht zur Wohltätigkeit:

Prinzipienmonismus und Prinzipienpluralismus

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  1. Bedeutung der Problemstellung
    • gibt an, wie weite es einer Ethik gelingt, die von ihr postulierten Prinzipien auf einen "gemeinsamen Nenner" zu bringen bzw. aus einem einzigen Grundprinzip zu begründen
      • dabei werden den monistischen Theorien zumeist auch solche zugerechnet, bei denen der Monismus nur für die Prinzipien der moralischen Richtigkeit gilt (sich also auf Handlungen, nicht auf Handlungsmotive bezieht)

Beispiele für einen deontologischen Prinzipienmonismus

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Kants Kategorischer Imperativ
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Begriffsklärungen
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  1. "Imperativ"
    • alle Arten von Aufforderungen
  2. "hypothetische Imperative"
    • Imperative, die abhängig von den tatsächlichen oder möglichen Zwecken des Adressaten des Imperativs sind
  3. der Kategorische Imperativ
    • def= eine allgemeines Prinzip, aus dem sich alle gültigen moralischen Imperative (alle "kategorischen Imperative") ableiten lassen sollen
    • eine Art Testverfahren, das darüber entscheiden soll, ob eine vorgeschlagene Norm moralisch akzeptabel ist
    • grenzt den Bereich des Erlaubten von dem des Verbotenen ab
  4. Maxime
    • def= subjektive Handlungsregel der Form "Ich nehme mir vor, in Situationen on Typ s h zu tun"
    • die Testobjekte für den KI
Inhalt des KI
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  1. Formulierungen
Bezeichnung Formulierung Fokus
Universalisierungsformel „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Das Denken- bzw. Wollen-Können einer Maxime als allgemeine Maxime
Selbstzweckformel „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ die Vereinbarkeit einer Handlung mit der Selbstzwecklichkeit des Menschen
Naturgesetzformel „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte. “ die Vereinbarkeit einer Handlung mit der Selbstzwecklichkeit des Menschen
Autonomieformel „Handle so, dass die Maxime deiner Handlung mit der Idee des Willens jedes vernünftigen Wesens als eines allgemein gesetzgebenden Willens vereinbar ist.“ die Vereinbarkeit einer Maxime mit der Idee menschlicher Selbstgesetzgebung
Die Universalisierungs-Formel
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  1. Inhalt
    • Für jede Maxime ist zu prüfen, ob es möglich ist, sie hypothetisch verallgemeinert zu denken odr zu wollen. Nur wenn diese Möglichkeit besteht, ist sie moralisch zulässig
  2. Eigenschaften
    • ein rein formales Testverfahren für gültige moralische Pflichten und Rechte
    • Kriterium des Nicht-Denken-Könnens
      • wird den "strengen" (vollkommenen) Pflichte zugeordnet
    • Kriterium des Nicht-Wollen-Könnens
      • wird den "verdienstlichen" (unvollkommenen) Pflichte zugeordnet
      • bezieht sich auf die in der Maxime selbst bekundeten Wünsche und Interessen
      • heißt, dass die Forderung oder Verwirklichung der verallgemeinerten Maxime mit der Erfüllung der Maxime selbst unvereinbar wäre
Beschreibung des Prüf-Verfahrens für die Universalisierungs-Formel (Verfahren I)
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  • Verallgemeinerung der zu prüfenden Maxime dahingehend, dass der Bezug auf den jeweiligen Autor der Maxime getilgt und durch den Bezug auf jeden beliebigen Akteur ersetzt wird:
    • das "Ich will" wir durch ein "Jeder darf" ersetzt
    • Maximen der Form "Ich nehme mir vor, in Situationen des Typs s h zu tun", werden zu Prinzipien der Form "Jeder darf in Situationen des Typs s h tun"
  • Prüfung, ob dieses universelle moralische Erlaubnisurteil aus der Perspektive des Autors der Maxime gedacht oder gewollt werden kann
Beschreibung des Prüf-Verfahrens für die Naturgesetzformel-Formel (Verfahren II)
[Quelltext bearbeiten]
  • Verallgemeinerung der zu prüfenden Maxime zu einem universellen deskriptiven Urteil (nicht moralischen Erlaubnisurteil):
    • alle in Situationen des Typs s führen tatsächlich h aus =
    • Ersetzung des "Ich will" durch ein "Jeder tut"
    • Maximen der Form "Ich nehme mir vor, in Situationen des Typs s h zu tun", werden zu Naturgesetzen der Form "Jeder tut h in Situationen des Typs s"
  • Überprüfung, ob diese universelle deskriptive Urteil als wahr gedacht oder gewollt werden kann
Unterschiede zwischen den beiden Prüf-Verfahren
[Quelltext bearbeiten]
  • es lassen sich Maximen denken, die gemäß Verfahren I inkonsistent, gemäß Verfahren II konsistent sind
Das hypothetische Verallgemeinerungsprinzip von M.G. Singer
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  • Verwandte Argumentform im moralischen Alltag
    • "Was wäre, wenn alle so handelten wie du?"
  • Singer (nach der systematischen Rekonstruktion von N. Hoerster (Utilitaristische Ethik und Verallgemeinerung, 1971)
    • "Wenn die Ausführung einer Handlung der Art h durch jeden auf ganze gesehen negative Folgen haben würde, dann darf niemand h tun, es sei denn, er hat dafür einen hinreichenden Grund"
Erläuterung
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  • Entsprechung mit Kant
    • entscheidend für die Beurteilung der einzelnen Handlung ist nicht die hypothetische allgemeine Geltung eines Prinzips, sondern seine hypothetische allgemeine Befolgung
    • Das Prinzip fordert uns auf zu überlegen, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, in der die in Frage stehende Hanldung von allen ausgeführt wird
  • Abweichungen von Kant
    • enthält eine Ausnahmeklausel für Fälle, in den es zulässig scheint, von dem Resultat des hypothetischen Verallgemeinerungstests abzuweichen,
    • es wird nicht unterstellt, dass die hypothetische Verallgemeinerung der Maxime des Akteurs auf einen irgendwie gearteten Widerspruch führt, sondern dass die Folgen der Befolgung der Maxime wenig wünschenswert sind
  • kein rein konsequenzialistisches Argument
    • bezieht sich nicht auf die Qualität der abgesehenen oder absehbaren Folgen der zu beurteilenden Handlung
    • bezieht sich auf die hypothetischen Folgen einer bloß gedachten Verallgemeinerung
  • die schädlichen Folgen einer allgemeinen Praxis können sich aus Faktoren ergeben, die weniger mit der moralischen Unzulässigkeit der Handlung selbst zu tun haben als vielmehr mit der hypothetischen Kumulierung der Folgen aller Einzelhandlungen
  • fragliche, ob sich ein allgemeines Verbot einer Handlungsweise auch für Fälle ableiten lässt, in denen von vorneherein klar ist, dass nur ganz wenige die kumulativ schädliche Handlung ausführen
    • Bsp.: das Verbot, eine bestimmte Rasenfläche zu betreten

Konsequenzialistische Ethik

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  • die zweite Hauptrichtung einer normsetzenden Ethik
  • lässt sich - anders als die Verfahrensethik - auf die Festlegung inhaltlicher moralischer Normen ein
  • die Gesamtheit ethischer Theorien, nach denen das Urteil über die moralische Richtigkeit und Falschheit von Handlungen ausschließlich von der Qualität der Handlungsfolgen abhängt
  1. enthält eine axiologische (werttheoretische) und eine normative Teiltheorie
    • axiologische Teiltheorie
      • erlaubt es, Handlungsfolgen zu bewerten
      • entscheidet darüber, welche Aspekte der Handlungsfolgen wertvoll oder wünschenswert sind und deshalb geeignet sind, in das Urteil über die moralische Qualität der Handlung, die die entsprechenden Folgen zeitigt, einzugehen.
      • trifft ausschließlich Aussagen über die Wünschbarkeit von Handlungen, Ereignissen und Zuständen
    • normative Teiltheorie
      • entscheidet darüber, welche dieser Folgenwerte für die moralische Beurteilung von Handlungen relevant sind
      • welche moralischen Forderungen sich aus der Chance der Verwirklichung der von der Axiologie definierten Werte ergeben.
      • trifft Aussagen darüber, welche Handlungen aufgrund der Wünschbarkeit ihrer Folgen als moralisch richtig oder moralisch falsch, als geboten, erlaubt oder verboten zu beurteilen sind.
  2. Charakter der formulierten moralischen Verpflichtungs- und Erlaubnisurteile
    • haben eine instrumentelle Funktion
      • stehen im Dienst der Vermeidung von Übeln und der Beförderung des Guten.
    • Nicht nur die Praxis des moralischen Urteils, sondern die Moral insgesamt steht unter Zwecken und ist nur durch diese Zwecke gerechtfertigt. Sie ist nicht an und für sich ein Gut, sondern lediglich aufgrund ihrer individuellen und gesellschaftlichen Funktionen.
  3. höhere Anpassungsfähigkeit als deontologische Ethiken
    • erlauben Anpassungen des moralischen Urteils an den sozialen und den wissenschaftlich-technischen Wandel
    • sind eher als deontologische Ethiken in der Lage, sich auf geänderte Lebensformen und neue Kenntnissen, Einsichten und technische Möglichkeiten einzustellen
    • vermeiden die Gefahr, dass sich Wohltat in Plage verkehrt
    • können insbesondere Umfang und Grenzen individueller moralischer Rechte in Abhängigkeit von den jeweiligen historischen und ökonomischen Bedingungen „dosieren" und das relative Gewicht unterschiedlicher Güter für jede Gesellschaft und für jedes Entwicklungsstadium neu bestimmen.
      • Bsp:
        • viele Normen der Sexualmoral haben aus konsequentaliastischer Sicht mit den Möglichkeiten der Geburtenkontrolle ihre Funktion verloren
          • die Verhinderung der Geburt schlecht versorgter vor- und unehelicher Kinder ist nicht mher wie in früheren Zeiten vordringlich
        • viele ältere Reinheitsgebote haben mit der Einführung der modernen Hygiene ihren funktionalen Sinn eingebüßt

Handlungsfolgen

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Welche Arten von Handlungsfolgen sind relevant?

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Position Kritik
die vom Akteur beabsichtigten Handlungsfolgen auch die bloße Erwartung einer Handlungsfolge ist moralisch relevant
die vom Akteur vorausgesehenen Handlungsfolgen mangelnde Voraussicht ist in vielen Fällen eher dazu angetan, die negative moralische Bewertung noch zu verschärfen ("Vermeidbares Unwissen schützt vor Strafe nicht")
die für den konkreten Akteur voraussehbaren Handlungsfolgen hebt die Differenz ziwschen der Beurteilung einer Handlung und der Verantwortlichkeit für eine Handlung auf
die nach einem objektiven Standard voraussehbaren Handlungsfolgen Unbestimmtheit des Begriffs "voraussehbar"

Unsicherheits-Faktoren bei der Beurteilung von Handlungsfolgen

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  • Folgen sind vielfach nicht mit Sicherheit vorauszusehen, sondern nur als mehr oder weniger wahrscheinlich zu bestimmen
  • Die Wahrscheinlichkeit des Folgeneintritts ist vielfach nicht sicher zu bestimmen
  • Die Folgen sind selten vollständig zu überblicken


Bewertung von Handlungsfolgen

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teleologischer Konsequentialismus nicht-teleologischer Konsequentialismus reiner nicht-teleologischer Konsequentialismus
Bewertung der Handlungsfolgen nicht-moralisch Gesichtspunkte auch moralische Gesichtspunkte ausschließlich moralisch Gesichtspunkte
Probleme

ist eine Mischtheorie mit starken deontologischen Anteilen

Wie gehen die Folgenbewertungen in die Handlungsbeurteilung ein?

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  1. Ausmaß, in dem die definierten Güter zur moralischen Handlungsbeurteilung für relevant gehalten werden
    • Ableitung von strengen und anspruchsvollen oder oder von lässlichen und zurückhaltenden normativen Forderungen
  2. Ausmaß, in dem die Verwirklichung der für relevant gehaltenen Güter zu Verpflichtungen erklärt werden
    • Maximierungs-Prizipien bis Satisfacing-Prinzipien
  3. Ausmaß, wieweit sich der Akteur selbst um die Kenntnisnahme der Anlässe moralischen Handelns bemühen muss
    • Kann er darauf warten, dass ihn die Erfahrung zufällig mit einem Anlass zu moralischem Eingreifen konfrontiert oder muss er aus eigenem Antrieb tätig werden, um diese Anlässe aufzusuchen oder herauszufinden?
    • Sind moralische Pflichten eine „Holschuld" oder eine „Bringschuld"
Bsp. Nächstenliebe
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teleologischer Konsequentialismus nicht-teleologischer Konsequentialismus reiner nicht-teleologischer Konsequentialismus
Bewertung der Handlungsfolgen nicht-moralisch Gesichtspunkte auch moralische Gesichtspunkte ausschließlich moralisch Gesichtspunkte
Probleme

ist eine Mischtheorie mit starken deontologischen Anteilen

Theorien des nicht-moralisch Guten

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Vorbemerkungen

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  • die strikte Trennung zwischen der Frage nach dem moralisch richtigen und nach dem (nicht moralisch verstandenen) guten Leben ist ein Spezifikum der neuzeitlichen Ethik
    • die Ideale des moralisch guten Lebens (Leben von hoher moralischer Qualität) und des nicht-moralisch guten Lebens (glücklichen, gelingenden und erfüllten Lebens) müssen nicht notwendig zusammenfallen

Dimensionen nicht-moralischer Werte

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Intrinsische und extrinsische nicht-moralischer Werte

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  • Axiologien weren gewöhnlich danach klassifiziert, welchen inneren und äußeren Zustände von ihnen als intrinische Werte postuliert werden
    • Intrinsische Werte := an sich wertvolle Zustände (z.B. Wohlbefinden)
    • Extrinsische Werte: Eigenschaften, die intrinsiche Werte aufgrund empirischer Zusammenhänge bedingen (z.B. Gesundheit)
  • Vom Grundansatz unterschiedliche Axiologien köännen dabei hinsichtlich der von ihnen anerkannten extrinsischen Werte übereinstimmen
    • Schutz der Natur
      • Anthropozentriker um des Menschen willen
      • "Ökozentriker" um der Naltur selbst willen

Eigenschaften von Axiologien

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  • können monistisch oder pluralistisch sein
    • eine Axiologie ist monistisch, wenn sie nur einen einzigen intrinsichen Wert anerkennt (/z.B. klassischer Utilitarismus), pluralistisch, wenn sie eine Vielzahl unabhängiger intrinsischer Werte anerkennt (z.B. die Gerechtigkeitstheorie von Rawls)
  • können singularistisch, partikularistisch oder universalistisch sein - bezogen auf eine personale, räumliche oder zeitliche Ebene. [6]

Personale Ebene Räumliche Ebene Zeitliche Ebene
Singularismus Egoismus
Generationen-Egoismus
Partikularismus Nepotismus, Natioanlismus, Rassismus Lokalpatriotismus, Eurozentrismus Generationenpräferenz
Universalismus Gleichwertigkeit aller Menschen
zeitlicher Universalismus

Ethische Grundbegriffe

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  1. Merkmale einer Handlung
    1. Akteursmerkmale
    2. Situationsmerkmale
    3. Folgenmerkmale

Akteursmerkmale

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  1. frühere Handlungen des Akteurs (Bsp.: ein Versprechen kann nur erfüllt werden, wenn es in einer früheren Handlung gegeben wurde)
  2. die mit der Handlung verfolgten Absichten (Lügen impliziert die Absicht, eine falsche Meinung in einem anderen zu erzeugen)
  3. die diesen Absichten zugrunde liegenden Motive (ein Totschlag wird nach §211 StGB rechtlich als Mord gewertet, wenn er aus niegrigen Beweggründen erfolgte)
  4. das Ausmaß, in dem der Akteuer frei ist, anders zu handeln ("Notwehr" impliziert eine Zwangslage, in der man wichtige Güter nicht anders als durch eine Schädigung des Angreifers schützen kann)

Situationsmerkmale

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  1. das auf die Handlung einwirkende Handeln anderer
  2. die Beziehung, in der der Akteur zu den von den Handlung Betroffenen steht

Folgenmerkmale

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def= Folgen des primär beschriebenen Verhaltens, die jedoch entweder so häufig und zeitlich unmittelbar auf das betreffende Verhalten folgen oder so nahtlos den Absichten des Akteuers entsprechen, dass sie in die Handlungsbeschreibungen "inkorporiert" werden und nicht als Folgen, sondern als Teilmomente einer Handlung gelten

  • Bsp:
    • der "Totschlag" impliziert den Tod des Opfers
    • die "Rettung" impliziert den Lebenserhalt des Geretteten
Bedingungen, dass Verhaltensfolgen als in Handlungsbeschreibungen "inkorporiert" betrachtet werden können
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  • die Folgen dürfen zeitlich nicht zu weit von dem zeitlich ersten Teilmoment der Handlung, der Handlungsabsicht bzw. der ersten der HAndlung zugerechneten Verhaltenseinheit (der "Basishandlung") entfernt sein
    • Bsp.: Wenn Akteur A die Person B erschießt, darf zwischen der Fingerbewegung von A und dem Tod von B keine beliebig lange Zeitspanne liegen; stirbt B eine lange Zeit nach dem Schuss von A, würde die Ergebnissequenz nicht als "Erschießen", sondern als Körperverletzung beschrieben
  • die kausale Beziehung zwischen der Intention des Akteurs bzw. der ersten Verhaltensphase und den Folgen darf nicht zu indirekt sein
    • sie darf in der Regel nicht über die Handlungen anderer Akteuere vermittelt sein
  1. Eine Ausnahme dazu stellt der Sprachgebrauch von Habermas dar, der „Ethik“ im Sinne von Individualethik, „Moral“ im Sinne von Sozialethik versteht
  2. Vgl. z.b. Donald R. Griffin: Animal Thinking, Cambridge 1984
  3. Anders dagegen bei den mittelalterlichen Tierprozessen
  4. Zum folgenden vgl. Jürgen Habermas: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Suhrkamp, Frankfurt 1983, 97-99
  5. Vgl. C.D. Broad: Five types of ethical theory, London 1930, S. 206: Deontological theories hold that there are ethical propositions of the form: "Such and such a kind of action would always be right (or wrong) in such and such circumstances, no matter what its consequences might be" (online)
  6. Folgende Aufstellung nach Dieter Birnbacher: Analytische Einführung in die Ethik, S. 246