Benutzer Diskussion:Herr Mayer/Bürgerportalgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Herr Mayer
Zur Navigation springen Zur Suche springen
  • Bitte keine Weiterleitung auf De-Mail! Das Bürgerportalgesetz wird ein eigenständiges Gesetz werden und sollte entsprechend vergleichbarer Gesetze eine eigene Seite erhalten. Und da "De-Mail" nur die technische Umsetzung des Bürgerportalgesetzes ist müsste man, wenn man beides zusammen führen wollte, De-mail auf Bürgerportalgesetz weiterleiten und nicht umgekehrt. Herr Mayer 13:07, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten
  • An Eingangskontrolle:
    • Es ist durchaus nicht unüblich, dass bei der Dokumentation von Gesetzen zunächst Artikel-Stümpfe stehen und diese in absehbaren Zeitabschnitten zu vollständigen Artikeln werden. Vergleiche z.B. Artikel-Historie zu BKA-Gesetz, dort hat es vom ersten bis zum zweiten Stumpf einen Monat gebraucht - man möge der Entwicklung der Seite doch wenigstens eine Woche Zeit geben!
    • Das Thema De-Mail ist aktuell und wird kontrovers diskutiert. Viele Menschen wissen aber nicht, dass es dahinter ein richtig gehendes Gesetz gibt, geschweige denn, das es ihnen klar ist, was in dem Gesetz steht und was das bedeutet: Wenn die Nutzung von De-Mail zwingend für jeden Bürger wird, dann geht es uns alle an und dann sollten wir von der gesetzlichen Basis wissen!
    • Die Seite De-Mail enthält keine Informationen über das Gesetz - und der Entwurfstext zum Bürgerportalgesetz sowie Anmerkungen dazu gehören dort auch nicht hin!
    • Es ist schlicht unzutreffend, wenn man den Artikel zum Gesetz aus dem De-Mail sich ableitet der Seite De-Mail zuordnet. Wenn man die beiden unbedingt zusammen fassen will, dann müsste man De-Mail als Unterpunkt auf der Seite Bürgerportalgesetz aufführen.
    • Bitte vor einem erneuten redirect hier die Gründe darlegen, andernfalls Löschantrag stellen!
    Herr Mayer 14:40, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten