Benutzer Diskussion:Janosh777

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von DemFriedrichGrafzuliebeangemeldet
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Hallo Janosh. Ich hab deinen letzten Beitrag auf der Diskussionsseite von "Der Wachtturm" gelöscht. Bitte überlege dir gründlich, was du tust, bevor du anderen öffentlich eine strafbare Handlung ("üble Nachrede") unterstellst!

Empfehlung: Suche dir für die Mitarbeit in wikipedia zunächst ein paar Themen, in denen du nicht persönlich involviert bist. Dort kannst du dich mit den hier üblichen Abläufen (wie Hilfe:Signatur, Wikipedia:Belege, Wikipedia:Neutraler Standpunkt) vertraut machen. Erst dann ist es sinnvoll, sich hotspots wie den Jehovas-Zeugen-Artikeln zuzuwenden, in denen ohnehin schon seit vielen Jahren um jede Wendung und jeden Beleg diskutiert wurde.

Du scheinst derzeit nicht in der Lage zu sein, sachlich über das Thema "Zeugen Jehovas" zu diskutieren. So meinst du, die von dir aufgestellten Behauptungen durch "eigene Literatur" (der Wachtturm-Gesellschaft) belegen zu können (ohne derartige Belege zu liefern). Und im nächsten Satz schreibst du, was der Herausgeber der Zeitschrift angebe, sei "keine Quelle". Welche deiner widersprüchlichen Aussagen darf man nun ernst nehmen?

Die Tatsache der Umstellung auf kostenfreie Abgabe im September 1991 ist im Artikel belegt. Sogar durch eine Quelle, die den Zeugen Jehovas gegenüber äußerst kritisch eingestellt ist. Und: Nein, Augenzeugen sind keine Quelle, die hier in irgendeiner Weise zulässig wäre. Wie sollte der Leser sonst feststellen, welchem Zeugen er trauen darf? Dir oder mir (Meine Erinnerung an die Ereignisse unterscheidet sich diametral von der deinigen)?

Aber bleiben wir bei den am leichtesten überprüfbaren Details aus deinem Diskussionsbeitrag: Du behauptest, das Steuerverfahren habe vor der Umstellung (auf kostenlose Abgabe) begonnen, es habe zugunsten der Finanzbehörden geendet, und es sei der Grund für die Umstellung auf kostenfreie Abgabe gewesen. Tatsache ist: Das Steuerverfahren in Frankreich begann erst 1997 (also lange nach der Umstellung auf kostenfreie Abgabe), es bezog sich sich auf den Zeitraum ab 1993 (ebenfalls erst nach der Umstellung auf kostenfreie Abgabe), und es endete zugunsten der Zeugen Jehovas. Glaubst du wirklich, diese drei Punkte wären in Hunderten Berichten unabhängiger Medien ausnahmslos falsch dargestellt worden? Dann bleibt dir nur noch, entweder das letztinstanzliche Urteil auf der Website des Gerichtshofs selbst nachzulesen (ECHR 8916/05), oder aber ein Forum für Verschwörungstheoretiker zu gründen.

mfg, --DFGza (Diskussion) 09:49, 22. Feb. 2015 (CET)Beantworten