Beobachteter Ort
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Beobachteter Ort (Ob) bezeichnet nach der DIN 13312 in der Navigation den mit Hilfe eines Ortsbestimmungsverfahrens ermittelten Ort des Fahrzeuges.[1]
Beispiel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den beobachteten Ort zu bestimmen:
- Terrestrische Navigation:
- Kreuzpeilung
- Versegelungspeilung
- Peilung und Abstand (Feuer in der Kimm, Radarabstand)
- Peilung und Lotung
- Elektronische Navigation:
- Positionsangabe eines Satellitennavigationssystemes
- Astronomische Navigation:
- Positionsfindung durch astronomische Navigation
Schreibweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der beobachtete Ort bezieht sich stets auf einen bestimmten Zeitpunkt, er wird wie folgt angegeben:
Ob 1200: 50°12 N, 002°01 W
Nutzen in der Seefahrt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Bestimmen des Ob dient der Positionsfeststellung eines Schiffes. Von dem Ob aus kann die weitere Reise geplant werden, oder die bisher zurückgelegte Strecke überprüft werden. Auch dient sie der Bestimmung der Besteckversetzung im Bezug auf den Koppelort.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Dietrich v. Haeften, Harald Schultz: Sportseeschifferschein. Delius Klasing, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-7688-3186-4, S. 136.