„Besatzungsstatut“ – Versionsunterschied

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Das '''Besatzungsstatut''' wurde am 10. April 1949 von den drei westlichen [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|Alliierten]] Frankreich, Großbritannien und den USA in Washington verabschiedet und dem [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rat]] in einer Note übermittelt; am 12. Mai 1949 wurde es von den drei [[Militärgouverneur]]en und [[Oberbefehlshaber]]n förmlich verkündet. Es regelte die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der künftigen [[Bundesregierung (Deutschland)|deutschen Bundesregierung]] vom 15. September 1949 und der [[Alliierte Hohe Kommission|Alliierten Hohen Kommission]] (AHK; bis 1955) mit Sitz auf dem [[Petersberg (Siebengebirge)|Petersberg]] bei [[Bonn]].
Das '''Besatzungsstatus''' wurde am 10. April 1949 von den drei westlichen [[Alliierte#Zweiter Weltkrieg|Alliierten]] Frankreich, Großbritannien und den USA in Washington verabschiedet und dem [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rat]] in einer Note übermittelt; am 12. Mai 1949 wurde es von den drei [[Militärgouverneur]]en und [[Oberbefehlshaber]]n förmlich verkündet. Es regelte die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der künftigen [[Bundesregierung (Deutschland)|deutschen Bundesregierung]] vom 15. September 1949 und der [[Alliierte Hohe Kommission|Alliierten Hohen Kommission]] (AHK; bis 1955) mit Sitz auf dem [[Petersberg (Siebengebirge)|Petersberg]] bei [[Bonn]].


Mit diesem Dokument wurden die Grenzen festgelegt, die der [[staat]]lichen [[Souveränität]] der [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]] gesetzt waren: [[Abrüstung]] und [[Entmilitarisierung]], Außenpolitik und Devisenwirtschaft, [[Ruhrstatut|Ruhrbehörde]] und andere internationale Kontrollorgane blieben in der Zuständigkeit der Besatzungsmächte. Im Begleitschreiben wurde mitgeteilt, dass die Militärgouverneure durch eine zivile [[Hoher Kommissar|Hohe Kommission]] ersetzt würden, sobald eine [[Westdeutschland|westdeutsche]] Regierung gebildet worden wäre.
Mit diesem Dokument wurden die Grenzen festgelegt, die der [[staat]]lichen [[Souveränität]] der [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]] gesetzt waren: [[Abrüstung]] und [[Entmilitarisierung]], Außenpolitik und Devisenwirtschaft, [[Ruhrstatut|Ruhrbehörde]] und andere internationale Kontrollorgane blieben in der Zuständigkeit der Besatzungsmächte. Im Begleitschreiben wurde mitgeteilt, dass die Militärgouverneure durch eine zivile [[Hoher Kommissar|Hohe Kommission]] ersetzt würden, sobald eine [[Westdeutschland|westdeutsche]] Regierung gebildet worden wäre.


Das Besatzungsstatut trat am 21. September 1949 in Kraft. Obwohl es ursprünglich binnen 18 Monaten revidiert und eine größtmögliche Zahl von Einschränkungen aufgehoben werden sollte, blieb es bis zu den [[Pariser Verträge]]n am 5. Mai 1955 wirksam. Mit diesen wurden dann die [[besatzungsrecht]]lichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben. Die damit verbundenen [[Alliiertes Vorbehaltsrecht|alliierten Vorbehaltsrechte]] verloren erst 1990 mit der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] und dem Inkrafttreten des [[Zwei-plus-Vier-Vertrag]]es am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als [[Deutschland]] die volle Souveränität wiedererlangte.
Das Besatzungsstatus trat am 21. September 1949 in Kraft. Obwohl es ursprünglich binnen 18 Monaten revidiert und eine größtmögliche Zahl von Einschränkungen aufgehoben werden sollte, blieb es bis zu den [[Pariser Verträge]]n am 5. Mai 1955 wirksam. Mit diesen wurden dann die [[besatzungsrecht]]lichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben. Die damit verbundenen [[Alliiertes Vorbehaltsrecht|alliierten Vorbehaltsrechte]] verloren erst 1990 mit der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]] und dem Inkrafttreten des [[Zwei-plus-Vier-Vertrag]]es am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als [[Deutschland]] die volle Souveränität wiedererlangte.


Mit dem Besatzungsstatut war die Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt souverän, die Regierungen von [[Frankreich]], den [[Vereinigte Staaten|USA]] und [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] räumten der Bundesrepublik aber das „''größtmögliche Maß an Selbstregierung''“ ein. Die Sicherheit der Alliierten stand im Vordergrund. Änderungen des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] bedurften formal der Zustimmung der Alliierten.
Mit dem Besatzungsstatut war die Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt souverän, die Regierungen von [[Frankreich]], den [[Vereinigte Staaten|USA]] und [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] räumten der Bundesrepublik aber das „''größtmögliche Maß an Selbstregierung''“ ein. Die Sicherheit der Alliierten stand im Vordergrund. Änderungen des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] bedurften formal der Zustimmung der Alliierten.

Version vom 14. November 2010, 13:54 Uhr

Das Besatzungsstatus wurde am 10. April 1949 von den drei westlichen Alliierten Frankreich, Großbritannien und den USA in Washington verabschiedet und dem Parlamentarischen Rat in einer Note übermittelt; am 12. Mai 1949 wurde es von den drei Militärgouverneuren und Oberbefehlshabern förmlich verkündet. Es regelte die Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der künftigen deutschen Bundesregierung vom 15. September 1949 und der Alliierten Hohen Kommission (AHK; bis 1955) mit Sitz auf dem Petersberg bei Bonn.

Mit diesem Dokument wurden die Grenzen festgelegt, die der staatlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesetzt waren: Abrüstung und Entmilitarisierung, Außenpolitik und Devisenwirtschaft, Ruhrbehörde und andere internationale Kontrollorgane blieben in der Zuständigkeit der Besatzungsmächte. Im Begleitschreiben wurde mitgeteilt, dass die Militärgouverneure durch eine zivile Hohe Kommission ersetzt würden, sobald eine westdeutsche Regierung gebildet worden wäre.

Das Besatzungsstatus trat am 21. September 1949 in Kraft. Obwohl es ursprünglich binnen 18 Monaten revidiert und eine größtmögliche Zahl von Einschränkungen aufgehoben werden sollte, blieb es bis zu den Pariser Verträgen am 5. Mai 1955 wirksam. Mit diesen wurden dann die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben. Die damit verbundenen alliierten Vorbehaltsrechte verloren erst 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als Deutschland die volle Souveränität wiedererlangte.

Mit dem Besatzungsstatut war die Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt souverän, die Regierungen von Frankreich, den USA und Großbritannien räumten der Bundesrepublik aber das „größtmögliche Maß an Selbstregierung“ ein. Die Sicherheit der Alliierten stand im Vordergrund. Änderungen des Grundgesetzes bedurften formal der Zustimmung der Alliierten.