Bezirk Kotzman

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Der Bezirk Kotzman (rumänisch: Coţman; ruthenisch: Kicmań) war ein Politischer Bezirk im Herzogtum Bukowina. Der Bezirk umfasste Gebiete im Norden der Bukowina. Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Kleinstadt Kotzman (heute: Kizman ). Das Gebiet wurde nach dem Ersten Weltkrieg Rumänien zugeschlagen und ist heute Teil des ukrainischen Anteils der Bukowina im Südwesten der Ukraine (Oblast Tscherniwzi).

Lagekarte des Bezirks Kotzman innerhalb des Herzogtums Bukowina (1910)

Die modernen, politischen Bezirke der Habsburgermonarchie wurden um das Jahr 1868 im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung geschaffen.[1] Der Bezirk Kotzman wurde 1868 aus den Gerichtsbezirken Kotzmann und Zastawna (Zastavna) gebildet.[2] Per 1. Oktober 1905 wurde der Gerichtsbezirk Zastawna aus dem Bezirk Kotzmann ausgeschieden und zu einem eigenständigen Bezirk, dem Bezirk Zastawna, erhoben, woraufhin der Bezirk Kotzman nur noch aus dem Gerichtsbezirk Kotzmann bestand.[3]

Im Bezirk Kotzmann lebten im Jahr 1869 76.082 Menschen, bis zum Jahr 1900 erhöhte sich die Einwohnerzahl auf 94.633 Personen. Von der Bevölkerung hatten 1900 83.419 Ruthenisch (88,2 %) als Umgangssprache angegeben, 9.167 Personen sprachen Deutsch (9,7 %), 129 Rumänisch (0,1 %) und 1.809 eine andere Sprache (1,9 %). Der Bezirk umfasste 1900 eine Fläche von 518,80 km² sowie zwei Gerichtsbezirke mit 53 Gemeinden und 51 Gutsgebieten.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1869 76.082
1880 81.087 6.064 72.626 525 1.787
1890 90.042 8.224 79.638 93 1.974
1900 94.633 9.167 83.419 129 1.809

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1910 ein Bezirksgericht in Kotzman, diesem waren folgende Orte zugeordnet[4]:

Gerichtsbezirk Kotzman:

Einzelnachweise

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  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  3. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1905, LIII. Stück, Nr. 139: „Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Zastawna in der Bukowina“
  4. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 401