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Blutrichter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Blutrichter bezeichnet

  • Richter der Blutgerichtsbarkeit der Frühen Neuzeit
  • ein politisches Schlagwort für „Richter, der Todesurteile zu fällen liebt“; daraus abgeleitet eine politische Kampagne der DDR, die NS-Vergangenheit von westdeutschen Richtern betreffend, siehe Blutrichterkampagne