Bundeseinheitliche Arztnummer

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Die Bundeseinheitliche Arztnummer (BAN) ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Ärzte in Deutschland[1]. Sie wurde zum 1. Juli 2003 deutschlandweit eingeführt. Die neunstellige Nummer, die im Meldesystem jeder Ärztekammer geführt wird, setzt sich zusammen aus der internen Arztnummer und der Nummer der Landesärztekammer, in deren Bereich der Arzt erstmals eine Approbation erhält. Ärzte, die bereits vor Einführung der BAN in einer Ärztekammer gemeldet waren, erhielten die Ärztekammernummer, der der Arzt am Stichtag 1. Juli 2003 angehörte. Die Bundeseinheitliche Arztnummer bleibt dem jeweiligen Arzt fest zugeteilt und wird auch bei Wechsel der Landesärztekammer beibehalten.[1] Bei Einführung galt die BAN als wichtige Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Arztausweises.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b H.-A. Kühne "Ärztekammern beschließen Herausgabe des elektronischen Arztausweises" Brandenburgisches Ärzteblatt 8/2004 S. 243
  2. Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2004 (Memento des Originals vom 19. September 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de (abgerufen 27. November 2020; PDF; 1,5 MB)