Bundesverband der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern

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Bundesverband der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V.
(BPiK)
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 15. März 2015
Sitz Deutschland Essen
Zweck Interessensvertretung der Patientenfürsprecher in deutschen Krankenhäusern
Vorsitz Detlef Schliffke
Website bpik.de

Der Bundesverband der Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) ist die Interessenvertretung der Patientenfürsprecher in deutschen Krankenhäusern. Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch den Austausch zwischen den Patientenfürsprechern, damit diese sich besser für die Patienten bzw. Patientenrechte einsetzen können. Hauptzweck des Vereins ist die Unterstützung der Patientenfürsprecher in ihrer Arbeit zum Wohle des Patienten.[1]

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der BPiK wurde im Rahmen des „Berliner Tags der Patientenfürsprecher“ am 15. März 2015 in Berlin gegründet.[2] Schwerpunkte des Verbandes sind seitdem die Patientenzufriedenheit an deutschen Krankenhäusern und die Verbesserung der Behandlungsqualität. Ein weiteres Anliegen des Interessenverbands ist es, dass sich die Patientenfürsprecher gegenseitig Rat und Unterstützung geben und die Verbindung zwischen den Mitgliedern des Vereins gestärkt wird.

Tag des Patienten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. (BPiK) ruft jährlich am 26. Januar Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland zur Teilnahme am Tag des Patienten auf.  Ziel ist es, den Rechten von Patienten in Krankenhäusern mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen sowie die Arbeit der Patientenfürsprecher in Kliniken und Krankenhäuser vorzustellen.

Kooperationspartner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der BPiK e.V. kooperiert mit dem „Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen“ (BBfG). Zudem ist der BPiK kooptiertes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Unterstützung erhält der Verband von Staatssekretär Karl-Josef Laumann[3], Patientenbeauftragter und Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Satzung des BPiK. Abgerufen am 24. Januar 2017.
  2. Wir sind die Stimme aller Patienten in Deutschland. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Januar 2017; abgerufen am 24. Januar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gesundinessen.de
  3. Frauke Sievers: BPiK kämpft auf Deutschem Krankenhaustag für Patientenrechte. auf www.saluway.de, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2017; abgerufen am 24. Januar 2017.