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Datei:(Digitales) Zentralbank-(Geld), Geschäftsbank(en), Giralgeld, Forderungen und Verbindlichkeiten.png

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Beschreibung

Die Verbindlichkeiten einer Geschäftsbank gegenüber ihren (Depositen-)Kunden unterliegen üblicherweise einer Interdependenz zu Verbindlichkeiten der Zentralbank. Den Verbindlichkeiten der Zentralbank muss diese nachkommen, wenn Geschäftsbanken Zentralbank-Guthaben („Reserven“) abrufen (etwa aufgrund von größeren Barabhebungen ihrer Kunden oder bei Überweisungen an andere Geschäftsbanken).
  • Im Fall eines Digitalen Euro kann dieser auf einer e(ID)-Wallet von Konsumenten nur limitiert gehalten werden. Bei Über- bzw. Unterauslastung greifen Waterfall- bzw. Reverse Waterfall-Funktionsprinzipien – vgl. waterfall approach (ECB 2023). Die Verwendung der Begrifflichkeit private money (synonym für Giralgeld) durch die EZB ist als fragwürdig, als tendenziös einzuordnen [CGB].
Beschreibung Zu den Unterschieden von Digitalem Zentralbankgeld, Bargeld, Giralgeld.
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Carlbrandner [CGB]
Genehmigung
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Andere Versionen
reduzierte Version
Commercial Banks single view (Bank of England 2014): Transfer der "Reserven" (ZB-Guthaben) bei Überweisung an eine andere Geschäftsbank.
Nicht jede Kreditgewährung einer Geschäftsbank kreiert Giralgeld in per Saldo identer Höhe.

Hinweis: Den Verbindlichkeiten der Geschäftsbank aus (Giralgeld-)Depositen ihrer Kunden kann sie kurzfristig nachkommen – durch:

  • Belastung ihres Notenbankguthabens („Reserven“),
  • eigene Kreditaufnahme (Interbankenmarkt oder bei ZB),
  • Verkauf von sekundärliquiden Mitteln (etwa Wertpapiere mit AAA-gerateter Bonität).

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