Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:13 Uetersen Verkaufsurkunde Heist 1361 01.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(1.004 × 702 Pixel, Dateigröße: 493 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Verkaufsurkunde von 1361 auf Latein. In dieser Verkauf der Ritter Hartwich von Heest das Dorf Heist für 700 Mark an das Kloster Uetersen. In diesen Kaufvertrag wird auch der Uetersener Propst Nicolaus (auch: Nikolaus) (* um 1310; † um 1365) erwähnt)
  • Deutsche Übersetzung:

Allen denjenigen, so dieses sehen oder hören werden, Wir HARTWICUS genannt Heest (Heist), ein Soldat, und Hartwicus, dessen Sohn, begehren, dass es werde bekannt, und bei gegenwärtigen erkennen Wir dieses öffentlich wieder und contestieren, dass mit Consens und Rath und Genehmigung aller unserer Erben und Blutsfreunde, deren Consens hierzu erfordert wird, mit vorgängiger voller und weiser Deliberation (Beratschiagung) durch einen gerechten Verkauf haben verkauft und freiwillig abgetreten, den ehrlichen und gottesfürchtigen Personen Nicolaus, dem Probsten, Alheide, der Priorin und dem Heil. Convent in Uetersen und deren ewigen Nachfolgern unser Gut, genannt Heest mit dem Hause Bothop sich erstreckend auf der einen Seite an den Zulauf des Wassers, genannt Haverbecke, mit allen Äckern, gebauten und ungebauten Wäldern, Weiden, Wiesen,Wassern und deren Ablauf, Holzung und Holzhauung, so bei erwähntem Gute und dem Hause Bothop, es sei, wie es wolle, gehörig, und mit allen Rechten, Freiheiten, so dabei gehörig und hervorkommen und allen Einkünften, welche vormals von Rechts und Gewohnheits wegen, wie es auch sei bei obgedachtem Gute und dem Gutshause Bothop gehörenden, wie Wir und unsere Vorfahren oben genanntes Gut und das Haus besessen haben, viele Zeiten nach dem Erbrecht und Eigentum, ewig frei und friedlich zu besitzen, und mit dem höchsten und niedrigsten Gericht, unter beider und einer Regierung und allen Dienstbarkeiten, wie Wir oben erwähntes Gericht von dem Edlen Herrn, Herrn unserem Adolph Grafen zu Holstein und in Schauenburg gehabt und gehalten verbunden, für siebenhundert Mark Hamburger Pfennige uns ganz bezahlt, und in unsern notwendigen Gebrauch verwandt.

Und verheißen nichts desto weniger für uns und unser Erben und ewigen Nachfolgern mit unser unter geschriebenen Mitbewilligern oben erwähnten Probst, Priörin und Convent obenerwähntes Gut und das Haus Boethop mit allen Einkünften und. Zubehör, wie vörher gesagt

Zehnten, Buttergeldes, Grundhauer und in Summa aller Intraden, wozu meine Untertanen in meinem Gerichte, an welchem Orte dieselbe auch wohnen, verbunden sind, durch die Nachlässigkeit und Verzögerung meiner Boten einigermaßen nicht möge gehindert werden, so gebe ich denen Vorstehern desselben Klosters die vollkommene Macht, durch ihre Boten für dasjenige, so ein jeder schuldig ist, doppelt Pfand zu nehmen, und sofort aus meinem Gericht zü bringen, auch, wenn vorbesagte meiner Untertanen ihre Pfande innerhalb 14 Tagen wieder zu lösen verabsäumen würden, zu verkaufen. Damit auch durch einige Dienste das Kloster Ütersen noch mehr zunehmen möge, so erlasse ich meinen Untertanen zu Osterbrück-Mür--lo-und Esingen alle und jede Dienste, welche sie mir und meinen Erben, wenn sie von ihnen gefordert würden, tun müssen und gebe sie davon frei, indem ich sie zum Dienst des Klosters Ütersen bescheide, also nämlich, daß ein jeder derselben, wann und zu welcher Verrichtung er von dem Vorsteher des Klosters wird berufen werden, jährlich zum Nutzen selbigen Klosters zwei Tage treulich zu dienen schuldig sein soll. Überdem verstatte ich auch dem Kloster die Schweinemast und Holz, zu allem dessen Gebrauch, wo und wozu es dessen bedarf~ zu fällen, auch zu dessen Nutzen wegzuführen, in allen meinen Gütern, wo es selbigem zu seinem Vorteil am besten zu sein scheint. Damit ich auch an dem Gebet und den guten Werken, welche der Herr durch die daselbst annoch einzunehmende Personen zu verrichten verleihen wird, allerdings mit Heil haben mögen, will ich gestatten und zulassen, das gedachten Convents eigenen oder auch anderen Jägern, welche selbiger~ wird haben können, für einer jeden zuerst eingenommenen Person Tisch zu ihrer Ergötzung zwei Rehböcklein in meinen Jagden jagen und fangen möge. Zur Urkund dessen ist mein Siegel hieran gehänget worden. Gegeben im Jahr des Herrn 1285, am Tage der heiligen Jungfrau Scholastica.
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Huhu Uet
Hinweis zur Lizenzierung und Nutzung meiner Bilder und Filme
  Information about licensing and usage of my images and videos
„Freie Enzyklopädie“ bedeutet: Kostenlos verfügbare Inhalte, aber urheberrechtlich geschützt. Frei bedeutet in dem Zusammenhang nicht Freiwild!   "Free encyclopedia" means: Contents free of charge, but protected by copyright laws. In this context free does not mean fair game!
Meine Bilder und Filme sind unter der GNU Lizenz für freie Dokumention (GFDL) und/oder der CreativeCommons (CC) lizensiert. Das bedeutet, daß Sie die Bilder und Filme gegen eine kleine immaterielle Gegenleistung kostenlos verwenden dürfen: Nennung des Autors Frank Schwichtenberg und der Lizenz. Das bedeutet im Einzelnen:

Wenn Sie meine Bilder und Filme verwenden wollen, tun Sie dies einfach und problemlos konform der entsprechenden Lizenzen, eine weitere Rücksprache ist nicht erforderlich. D.h., Sie müssen den Bildautor und die Lizenz nennen.

 

My images and videos are licensed under the GNU Free Documentation License (GFDL) and/or CreativeCommons (CC). That means you may use my images and videos free of charge against a little immaterial equivalent, naming the author Frank Schwichtenberg and license. That means in detail:

If you'd like to use one of my images and videos, please use it simply and without difficulty according to the terms of the respective licence without any further requests. I.e., you have to name the author and the license.

Diese Datei steht unter einer Lizenz, die mit den Lizenzbedingungen von Facebook inkompatibel ist. Es ist daher nicht gestattet, diese Datei auf Facebook hochzuladen. Die Benutzung dieser Datei auf Facebook stellt eine Schutzrechtsberühmung und Urheberrechtsverletzung dar.


Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
w:de:Creative Commons
Namensnennung
Diese Datei ist unter der Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung 3.0 nicht portiert“ lizenziert.
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

1c60751d96b43bc17447e3692d81e41251c8cca2

504.714 Byte

702 Pixel

1.004 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell14:26, 8. Sep. 2010Vorschaubild der Version vom 14:26, 8. Sep. 20101.004 × 702 (493 KB)Huhu Uet{{Information |Description={{de|1=Verkaufsurkunde von 1361 auf lataienich. In dieser Verkauf der Ritter Hartwich von Heest das Dorf Heist für 700 Mark an das Kloster Uetersen. In diesen Kaufvertrag wird auch der Uetersener Propst '''Nicolaus''' (* um 13

Die folgenden 2 Seiten verwenden diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten