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Datei:Althamer commentarii.jpg

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Beschreibung

Commentaria Germaniae in P. Cornelij Taciti equitis Rom(ani) libellum de situ, moribus, & populis Germanorum
Urheber
Titel
Commentaria Germaniae in P. Cornelij Taciti equitis Rom(ani) libellum de situ, moribus, & populis Germanorum
Verleger
Johannes Petreius ("apud Ioh. Petreium")
Beschreibung
English: Illustrated title page of 1536 edition of Andreas Althamer's Commentaria Germaniae, an historiographical commentary on Tacitus' Germania
Dargestellter Teil Title page
Sprache Latein
Veröffentlichungsdatum 1536
publication_date QS:P577,+1536-00-00T00:00:00Z/9
Erscheinungsort Nuremberg ("Norimbergae")
Bemerkungen Title page with handwritten annotations by the former owner "Lucas Fridericus Reinhart"
Quelle zvab.com
Andere Versionen

Lizenz

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Nach offizieller Ansicht der Wikimedia Foundation sind originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler gemeinfreier Werke gemeinfrei. Diese fotografische Reproduktion wird daher auch als gemeinfrei in den Vereinigten Staaten angesehen. Die Verwendung dieser Werke kann in anderen Rechtssystemen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Zu Details siehe Reuse of PD-Art photographs.
{{PD-Art}} template without license parameter: please specify why the underlying work is public domain in both the source country and the United States
(Usage: {{PD-Art|1=|deathyear=''year of author's death''|country=''source country''}}, where parameter #1 can be PD-old-auto, PD-old-auto-expired, PD-old-auto-1996, PD-old-100 or similar. See Commons:Multi-license copyright tags for more information.)

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aktuell02:38, 18. Sep. 2006Vorschaubild der Version vom 02:38, 18. Sep. 2006496 × 714 (149 KB)HistoriografAndreas Althamer: Commentaria Germaniae in P. Cornelii Taciti Equitis Rom(ani) libellum de situ, moribus, & populis Germanorum. (Nürnberg, J. Petreius) 1536. Titel mit Besitzereintrag: "Lucas Fridericus Reinhart" Source: zvab.com

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