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Datei:Botschaft 30erac.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Der neue Bau der deutschen Botschaft in Tokio, ca. 1939/40.
English: German embassy Tokyo about 1940.
Datum etwa 1940
date QS:P,+1940-00-00T00:00:00Z/9,P1480,Q5727902
Quelle Scan: Freundesland im Osten, 1943, p. 185
Urheber „Gräfin Pückler“ (undetermined as to which one of the many)

Lizenz

Public domain
Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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