Deutsch:
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Rindshäute, das Stück mit - Thl. 1 Gr. 3 Pf.
- ausländische, deren dergestalti-
- ge Qualität durch Grenzbeschei-
- nigungen, oder sonst hinlänglich
- beigebracht worden, bleiben bei
- dem bisherigen Satz vom Stück -. -. 9
Roß- Esels- Hirsch- und alle Wild-
- häute, außer nachbenannten
- Reh- und Hasenfellen, Fuchs-
- bälgen und Fröschlingshäuten
- das Stück mit -. 1. -.
Schweinshäute, Rehfelle und
- Fuchsbälge, das Stück mit -. 6. -.
- Die Häute von wilden Schweinen,
- als Wildhäute.
Bock- Ziegen- Hundsfelle, desgl. Ferkel- und Fröschlingshäute, das Stück mit -. -. 3. Kalb- Hammel- und Schaaffelle mit Wolle 100 Stück mit -. 8. 4.
oder 1 Stück mit -. -. 1. Hammel und Schaaffelle ohne Wolle, ingleichen Zickel- Lämmer- und Hasenfelle, 100 Stück mit -. 4. 2.
oder 2 Stück mit -. -. 1. :Seite 3 Kälber, Lämmer, Ferkel und Fröschlinge, werden ein halbes Jahr für jung Vieh geachtet, nachher aber die Felle nach den höhern Sätzen des alten Viehes vergeben.
Schaaf- und Hammelfelle werden ein Vierteljahr lang nach der Wollschur noch als unbewollt, hernach aber als bewollt, betrachtet. Rauchwerck, das kostbar von Hermelin, Zobel- Marder Bären und Tiegerhäuten, Luchse, schwarze- blaue- weiße Creuz- Podolische-
(Podolien, Gebiet in der südwestlichen Ukraine und im nordöstlichen Moldawien) und Griesfüche, weißer Wolf, weißer Hasen, Parangen
(„schwarze zarte Lammfelle“), Schmaßen
(Lammfell-Schmaschen), Feh- Marderschwänze, Fischotter, englisch Kanin und dergleichen, á - Thl. - Gr. 9 Pf.
gemeines Rauchwerck, á Thl. -. -. 6. 2.) Bei dem Vieh, welches in Städten geschlachtet wird und wo die im Tarif sub voce: Schlachten, geordnete Schlachtaccise eintritt, sollen bei Entrichtung derselben sogleich die Haut, oder das Fell, nach vorstehenden Sätzen gesondert vergeben werden. :(Fortsetzung nächste Seite)