Die Stadtvertretung Gnoien hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern am 22. Mai 1997 genehmigte.
Flaggenbeschreibung:
„Gleichmäßig quergestreift von Gelb und Blau. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge beider Seiten übergreifend, das Wappen der Stadt. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe wie 5 zu 3.“ [1]
Die Blasonierung des am gleichen Tag genehmigten Stadtwappens, von dem diese Flagge abgeleitet ist, lautet:
„Das Wappen ist gespalten; rechts in Blau eine halbe silberne Lilie, aus der ein silbernes Kleeblatt hervor wächst, am Spalt; links in Gold ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone und geschlossenem Maul, am Spalt.“ [1]
Anbetrachts der Tatsache, dass in Mecklenburg-Vorpommern vorwiegend Hissflaggen üblich sind, werden die Genehmigungsdaten und die Flaggenbeschreibung auch auf diese bezogen.
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
:
[[File:Flagge der Stadt Gnoien.png|border|96x176px]]
Siehe auch
heutiges Stadtwappen
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