This image was uploaded to German wikipedia by wiki-contributor Ephraim33 in 2009. It is now, in 2019, being copied to wiki-commons by wiki-contributor Charles01 for use in connection with a translation I am preparing. It is more than 100 years old.
Datum
vor 1911
date QS:P,+1911-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1911-00-00T00:00:00Z/9
Quelle
Karl Masner und Hans Seger (Hrsg.): Jahrbuch des Schlesischen Museums für Kunstgewerbe und Altertümer (= Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. Neue Folge). Selbstverlag des Schlesischen Altertumsvereins, vertreten durch Ferdinand Hirt, Breslau 1933, Band 10, S. 5, dort als Quelle angegeben: Schlesische Lebensbilder. Band III: Schlesier des 17. bis 19. Jahrhunderts. Korn, Breslau 1928, S. 368
Urheber
Autor/-in unbekanntUnknown author
The German wiki upload comes with the following robotic wiki-statements:
Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Wichtig! Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.
Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass
das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.
I think this means that in terms of German and indeed wiki copyright requirements it can safely be uploaded to wiki-commons because it is very old. Charles01 (Diskussion) 16:36, 27 November 2019 (UTC)
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.