Dieses Foto wurde mit einem Quadcopter innerhalb der RMZ des Flugplatzes EDAB aufgenommen.
Der Flugleiter wurde am Aufnahmetag telephonisch über Ort und Zeit informiert und hat zugestimmt.
Der Flug erfolgte auf Grundlage der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Erteilung
der Betriebserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle gemäß § 21a LuftVO und
Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten gemäß § 21b LuftVO für den Freistaat Sachsen.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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