Deutsch: Nutzungsbedingungen der Staatsbibliothek Berlin: „Die von der Staatsbibliothek zu Berlin erzeugten Digitalisate gemeinfreier Vorlagen bleiben gemeinfrei und sind daher mit der Public Domain Mark 1.0 gekennzeichnet.“
English: Terms of use Staatsbibliothek Berlin: “The digitised works of public domain originals produced by the Staatsbibliothek zu Berlin remain in the public domain and are therefore marked with the Public Domain Mark 1.0.”
While the Public Domain Mark is not intended to be used as a license, community consensus has found that when a copyright holder applies the PDM to their own work, they are declaring their work to be in the public domain.
If a file is tagged PDM by someone other than the copyright holder, a more specific copyright tag such as one found at Commons:Copyright tags/General public domain must be applied. If this is your own work, please use {{Cc-zero}} instead.
PDM-ownerCreative Commons Public Domain Mark Ownerfalsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe aktuelle Rechtslage in Deutschland, dort letzter Absatz.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.