Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Monumentenschildje Haarlem.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 271 × 397 Pixel, Dateigröße: 226 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
English: Shield attached to monuments in the municipality of Haarlem
Quelle Arch, Vera de Kok
Urheber Gemeente Haarlem
Andere Versionen

Lizenz

Wappen einer niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Dieses Bild stellt das Wappen einer (ehemaligen) niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wie einer Gemeinde, Provinz, Wasserschaft (waterschap) oder Diözese, dar. Diese Wappen sind im offiziellen Register des Hohen Rats des Adels (Hoge Raad van Adel) registriert und wurden bzw. werden von der entsprechenden Körperschaft, der das Wappen durch Königlichen Erlass erteilt wurde, verwendet. Es ist jedem erlaubt, ein Bild eines Wappens zu verwenden, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die im Ministerialrundschreiben des Innenministeriums vom 3. September 1979 (niederländisch) erläutert werden.

Auszug aus dem Rundschreiben: Die Darstellung eines Gemeindewappens ist erlaubt: Die Gemeinde besitzt kein Urheberrecht am Wappen. Es spricht auch nichts gegen die Verwendung eines Gemeindewappens als Herkunftsangabe auf Gegenständen, mit denen Handel betrieben (z. B. Souvenirs) oder Werbung gemacht wird, sofern keineswegs der Eindruck vermittelt wird, dass die Herstellung oder der Handel dieser Gegenstände unter der Verantwortung der Gemeinde erfolgt.

Nach niederländischem Recht kann ein Wappen daher frei verwendet werden und ist damit gemeinfrei. Jeder hat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Beschreibung im Königlichen Erlass ein Wappen (auf Papier oder elektronisch) in seinem eigenen Stil zu zeichnen. Ein solches Wappen gilt als das Wappen der jeweiligen Körperschaft und kann innerhalb der Beschränkungen des oben genannten Rundschreibens auch so genannt werden. Jedoch besitzt an jeder einzelnen Zeichnung der Hersteller der jeweiligen Zeichnung das Urheberrecht. Die Verwendung einer solchen Zeichnung erfordert daher die Erlaubnis des Urhebers, also des Zeichners, nicht aber der öffentlichen Körperschaft.

Deutsch | English | Nederlands | +/−

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell17:55, 5. Jun. 2016Vorschaubild der Version vom 17:55, 5. Jun. 2016271 × 397 (226 KB)Archcorrect wapen (Het oude zaten behoorlijk wat fouten in) + tekst "Gemeentelijk Monument"
09:20, 13. Mai 2013Vorschaubild der Version vom 09:20, 13. Mai 2013271 × 397 (216 KB)1Veertje

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten