Deutsch: Seester (Schleswig-Holstein) – Dorfstraße 47 – Kate aus dem 18. Jahrhundert
– Die giebelständige, reetgedeckte Kate stammt aus dem 18. Jahrhundert. Das Gebäude bildet zusammen mit dem Nachbarhaus (Hausnummer 45) ein ortsprägendes Ensemble. Der zur Straße zeigende Vollgiebel ist zweistufig verschalt, wobei der obere Teil deutlich vorkragt. Bis 1930 war wie bei der Nachbarkate eine Auslucht angebaut.
(Die Auslucht – niederdeutsch Utlucht – ist die ebenerdige Sonderform eines Erkers, die bei Katen und Bürgerhäusern in Norddeutschland verbreitet ist. Oft ermöglicht sie einen Ausblick in Längsrichtung der Straße.)
– In jüngster Zeit erfolgte eine umfassende stilgerechte Restaurierung.
English: Seester (Germany) – Dorfstraße 47 – Cottage, built in the 18th Century
Uwe Barghaan, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentlicht es hiermit unter der folgenden Lizenz:
Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Du darfst es unter einer der obigen Lizenzen deiner Wahl verwenden.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.