Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:View of the Bhore Ghat, from a photograph at the India Office, London.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

View_of_the_Bhore_Ghat,_from_a_photograph_at_the_India_Office,_London.jpg(623 × 364 Pixel, Dateigröße: 73 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung
English: View of the Bhore Ghat, from a photograph at the India Office, London. Scan provided by John Lacey.
Datum vor 1929
date QS:P,+1929-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1929-00-00T00:00:00Z/9
(before electrification)
Quelle IRFCA - Indian Railways Fan Club
Urheber Unknown photographer. Scan provided by John Lacey.
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 60 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, and Switzerland and the United States are 70 years.


العربيَّة | বাংলা | Deutsch | English | français | हिन्दी | italiano | 日本語 | ಕನ್ನಡ | македонски | മലയാളം | मराठी | Nederlands | português do Brasil | sicilianu | தமிழ் | ತುಳು | اردو | 繁體中文 | +/−


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
Public domain

Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell22:11, 4. Nov. 2017Vorschaubild der Version vom 22:11, 4. Nov. 2017623 × 364 (73 KB)NearEMPTinessCropped
22:08, 4. Nov. 2017Vorschaubild der Version vom 22:08, 4. Nov. 2017640 × 479 (85 KB)NearEMPTiness{{Information |Description ={{en|1=View of the Bhore Ghat, from a photograph at the India Office, London. Scan provided by John Lacey.}} |Source =[http://www.irfca.org/gallery/Heritage/history-scans/gipr_bhore_ghat_victorian_india_in_focus.j...

Keine Seiten verwenden diese Datei.

Metadaten