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Datei:Wappen der Gemeinde Augustdorf.png

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Wappen_der_Gemeinde_Augustdorf.png(330 × 400 Pixel, Dateigröße: 18 KB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung

Wappen
InfoField
English: of the German municipality of Augustdorf
Français : de la commune allemande d’Augustdorf
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „Unter einem roten Schildhaupt, darin 5 fächerförmig gestellte goldene Ähren, in goldenem Feld zwei abwärtsgewandte schräggekreuzte Plaggenhauen mit roten Stielen, in den Winkeln oben eine rote fünfblättrige Rose mit goldenen Butzen und goldenen Blättern und unten ein roter Bienenkorb.“
Referenzen
InfoField
Deutsch: Gemeinde Augustdorf: Wappen, Banner und Flagge,
gleichlautend § 2 Absatz 1 der Hauptsatzung für die Gemeinde Augustdorf
Tingierung
InfoField
argentorgules
Datum 25. Oktober 1951
date QS:P571,+1951-10-25T00:00:00Z/11
Provenienz
Deutsch: Der Gemeinde Augustdorf ist mit Urkunde des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 1951 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.
Das Wappenbild mit goldenen Ähren, Plaggenhauen, Bienenkorb und lippischer Rose greift auf Symbole aus der Geschichte der Gemeinde zurück. In der Senne wurden in früheren Jahrhunderten in großem Umfang Bienen gehalten. Das Heidekraut bot zur Blütezeit reichlich Nahrung, so dass Imker aus den nördlichen und östlichen Nachbarorten in dieser Zeit ihre Bienenstöcke über den Teutoburger Wald in die Senne brachten. Der Bienenhonig war das wichtigste Süßungsmittel der armen Sennebewohner.
Auf den nährstoffarmen, trockenen Sandboden gedieh von den Getreidesorten nur der Roggen. Als organischer Dünger standen lediglich Heideplaggen zur Verfügung, die in Ermangelung an Stroh zunächst als Einstreu für die Viehställe verwendet wurden. So aufgewertet wurden die Plaggen anschließend als Dünger auf die Äcker ausgebracht. Die Heideplaggen wurden mit den Plaggenhauen abgeschlagen. Das Plaggen der Heide trug wesentlich zur Erhaltung der ausgedehnten Heidelandschaft der Senne bei.
English: granted 25 October 1951
Français : concédé 25 octobre 1951
Künstler
InfoField
Autor/-in unbekanntUnknown author für die Gemeinde Augustdorf
Quelle

10_Wappengr.gif auf Gemeinde Augustdorf: Wappen, Banner und Flagge

Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
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