Datei Diskussion:Nikola von Montenegro.jpg

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Decius
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anonyme werke werden erst 100 jahre nach veroeffentlichung toleriert rtc 02:42, 8. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Werke aus dem 1. Weltkrieg werden geduldet --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:41, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Wieder mal zu wenig differenziert. Das alte Montenegro (vor 1918) kannte kein Urheberrecht. Werke die im Auftrag der damaligen staatlichen Behörden entstanden - wie eben diese Karte - sind daher auf jeden Fall frei nutzbar. (Ähnliche Diskussion auch schon bei Commons). Decius 09:29, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nach ausgeführtem SLA nach Hinweis auf meiner Disk. wiedehergestellt. --Fritz @ 11:22, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Danke Fritz.

An diesem Beispiel sollte mal eingehender die Frage diskutiert werden, was mit Schöpfungen ist, die entstanden sind ehe es im betreffenden Lande ein Urheberrecht gab. Ich würde zustimmen, dass künstlerische Werke auch nachträglich noch geschützt werden können, damit der Künstler seinen verdienten Lohn erhält.
Dies kann m.E. nicht für vom Staat bezahlte Auftragswerke ohne künstlerische Qualität gelten. (der vorliegende Fall). Unter den damaligen Bedingungen (kein Urheberrecht) ging das Recht am Bild auf den über, der dafür bezahlte, id est das Königreich Montenegro. Dieser Staat wiederum ging kurz darauf in einem anderen (Jugoslawien) auf, ohne dass dabei die Frage von Medienrechten auch nur irgendwie berührt wurde (wie auch, beide Staaten hatten ja keine entsprechenden Gesetze).
Ähnlich stellt sich die Situation vor 1918 (z.T. vor 1945) bei einer ganzen Reihe anderer Balkanstaaten dar. (Osmanisches Reich, Albanien in jedem Falle, Bulgarien?, andere?) Wenn ein Bild dort erzeugt und veröffentlicht wurde, wo es kein Urheberrecht gab, der Autor nicht bekannt ist, wie soll dann nachträglich ein solches Recht konstruiert werden? --Decius 13:56, 13. Aug. 2007 (CEST)Beantworten