Datei Diskussion:Zeugnis-handwerkskammer.jpg
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Historiograf in Abschnitt Datei:Zeugnis-handwerkskammer.jpg
Ich bin mir hier wirklich nicht sicher. Die Grafik oben hat SH. War so ein Zeugnis damals im preußischen Beamtenstaat ein amtliches Werk? So ein Handwerker mußte es ja seinen Arbeitgebern zeigen, das gilt doch aber nicht als Veröffentlichung? Die Grafik da oben wurde andererseits auch sicher jahrelang auf diesen Zeugnissen verwendet, könnte also durchaus schon 100 Jahre alt sein. --Marcela 19:04, 13. Apr. 2009 (CEST)
- Also ich würde das als veröffentlicht bezeichen. Und da das Datum 1915 ist wäre ja schon mal ein wichtiger Punkt (vor 1923 abgehandelt). Aber der Urheber des Bildes ist eigentlich darauf auf dem Dokument königlicher Hoflitograf von C. Hacker, Berlin W (untern links), also weis jemand die Personendaten von ihn? Aber ben es heist Litograf und der wird mit grosserwarscheinlichkiet ein Foto gestochen haben. Also wären Urheberrechte beim Fotografen. Ob es sich hier dem amtlichen Werk handelt ist durchaus drin. Aber ich galub wir warten mals Histografs Meinung ab. Bobo11 19:43, 13. Apr. 2009 (CEST)
Habe keine Einwände --Historiograf 18:21, 19. Jun. 2009 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Marcela 20:30, 24. Jul. 2009 (CEST)