Diskussion:Kriegsdienstverweigerung/Archiv

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Gleichbehandlung von KDV-Anträgen?

Gleiche Anträge -> unterschiedliche Ergebnisse: Kann das nicht an der Unglaubwürdigkeit des 2. Antrages liegen (abgeschieben)? Sollte im Artikel vielleicht anders formuliert oder klargestellt werden, sofern dies micht unnötig verkompliziert... --Coma 11:05, 7. Mär 2003 (CET)

Verglichen werden die nur in den seltensten Fällen. Eher liegt es am Sachbearbeiter. Leider ist hier der Staat lieber im Unrecht indem er einen Antrag ablehnt anstatt einen (vielleicht kopierten) Antrag anzunehmen. -- TomK32 11:28, 7. Mär 2003 (CET)

"Antrag"

Ich möchte Kritik anmelden an der ungenauen und (wahrscheinlich ungewollt) suggestiven Verwendung des Begriffs "Antrag" ("Mit der Einführung der Wehrpflicht wurde in Deutschland dieses Grundrecht in der Handhabung so eingerichtet, dass zur Ausübung ein Antrag auf KDV (KDV-Antrag) zu stellen ist."). Zum einen ist die Formulierung "Antrag auf KDV" unlogisch, denn dies würde bedeuten, zu beantragen, dass die Behörde den Kriegsdienst verweigern sollte, was offensichtlicher Unsinn wäre. Das allein wäre aber nur Wortklauberei. Inhaltlich steckt dahinter, dass eine Verweigerung schlicht eine Verweigerung ist. Deswegen schreibt der Verweigerer auch schlicht "Ich verweigere den Kriegsdienst". Die Formulierung im Gesetz (§ 2 Abs. 1 KDVG) lautet: "Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) auf Antrag." Die Behörde entscheidet also über die Berechtigung zu verweigern (eigentlich eine Ungeheuerlichkeit). Deswegen folgender Vorschlag zur Neuformulierung dieses Satzes: "Mit der Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Ausübung dieses Grundrechts dadurch erschwert, dass die Berechtigung zur Verweigerung einer behördlichen Überprüfung ("Gewissensprüfung") durch ein Antragsverfahren unterzogen wird." -- StephanK 10:18, 11. Mär 2004 (CET)

Der Begriff "Antrag" auf KDV kommt aus dem üblichen Behordendeutsch. Nur auf einen Antrag kann (und muss) eine Behörde einen rechtskräftigen Bescheid über Annahme oder Ablehnung erteilen, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können. Die Rechtslage sieht ja kein freies Wahlrecht zwischen Wehr- und Zivildienst vor, sehr wohl aber einen Rechtsanspruch auf KDV nach Art 4.3 GG, der allerdings beantragt werden muss und über den eben auch ein Bescheid ausgestellt wird. -- Karlscharbert 02:00, 1. Apr 2004 (CEST)

Geschichte fehlt

Und noch etwas anderes: Eine Enzyklopädie darf die historische Dimension nicht vernachlässigen. Ich hielte es für wünschenswert, wenn jemand mit Ahnung davon etwas über die Geschichte der Kriegsdienstverweigerung beisteuern könnte. Auch wenn das nicht gelingt, sollte in jedem Fall etwas über Kriegsdienstverweigerung in der DDR ausgesagt werden. -- StephanK 10:18, 11. Mär 2004 (CET)

Ganz einfach selber machen. Ich hab derzeit eher wenig Zeit dazu. --TomK32 11:52, 11. Mär 2004 (CET)
Schon passiert. -- StephanK 12:45, 11. Mär 2004 (CET)

Kriegsdienst und Wehrdienst

Im GG ist die Rede von Kriegsdienst und nicht von kriegerischen Auseinanersetzungen. Ich denke, das sollte man klar differenzieren, denn wer sich einer kriegerischen Auseinandersetzung widersetzen will, kann daraus noch lange kein Recht auf Wehrdienstverweigerung ableiten.
Grundsätzlich müssen wir ja auch zwischen Wehrdienst und Kriegsdienst unterscheiden, was viele Jungs in ihrer Verweigerung nicht auf den Punkt bringen und stattdessen versuchen, den Wehrdienst zu verweigern (was ja prinzipiell nicht möglich ist)... Kheinisch

Ist Wehrdienst nicht eine Form des Kriegsdienstes??? Was genau steht im Grundgesetzt? --Coma 15:27, 2. Mär 2003 (CET)
Wehrdienst umfasst Kriegsdienst (beim Militär) und Zivildienst. -- Riptor
Warum wird dann von Wehrdienst und Wehrersatzdienst gesprochen? --Coma 11:03, 7. Mär 2003 (CET)
Nachlesen hilft immer :-) (Versioniertes GG)
Artikel 4, Absatz 3: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nahere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 12a, Absatz 2: Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
Das bedeutet:
  1. Wehrdienst != Kriegsdienst
  2. Wehrdienst != Ersatzdienst
Damit muss Riptor klar widersprochen werden:
  1. Zivildienst hat nichts mit Wehrdienst zu tun und darf auch nichts mit ihm zu tun haben.
  2. Wehrdienst ist nicht identisch mit Kriegsdienst und umgekehrt.
Plausibel ist allen, dass es sinnlos ist, jemanden Kriegsdienst verweigern zu lassen, ihm aber trotzdem den Wehrdienst mit der Waffe aufzudrücken. Folglich hat man bei der Wehr-Gesetzgebung den zivilen Ersatzdienst für diejenigen eingeführt, die im Kriegsfall sowieso nicht mitmachen würden und deshalb zivil verpflichtet werden.
Somit kann man sagen, dass Zivildienst tatsächlich Wehr-Ersatz-Dienst ist, sozusagen die "Wehrgerechtigkeit" für Verweigerer.
Kheinisch, 29.03.2003, 19.10 Uhr
Interessant ist m.E. die Sinn-Verschiebung zwischen A4A3 und A12aA2: Während es in Artikel 4 heißt: Niemand darf [...] gezwungen werden, muss man in Artikel 12 schon aktiv Verweigern... Kheinisch, 29.03.2993, 19.15 Uhr

KDV aus ökologischen Gründen

das beweist, dass er der Gewalt aufgeschlossen ist -- das könnten Nicht-KDVler auch als Diskriminierung verstehen, oder?


Ich finde Details wie Anträge auf Basis einer ökologischen Argumentation uninteressant.

Den Hinweis auf die Verweigerung aus ökologischen Gründen habe ich aufgenommen, um nochmals sehr klar zu stellen, dass alleine eine Verweigerung nach Art. 4.3 GG rechtens ist, dass aber der Vollzug dieses Gesetzes auf lächerlichste Weise zu Blüten führt bzw. selbst von öffenlichten Stellen offenbar nicht wirklich ernst genommen wird. Fraglich ist, wie sehr bei einer Enzyklopädie überhaupt ins Detail gegangen werden soll, herausragende Details (und so etwas ist m.E. ziemlich herausragend) sollten aber m.M. aufgenommen werden. - Heute ist die bis in die 80er hinein heftig und sehr ideologisch geführte Diskussion um Pazifismus, KDV und Kriegsvorbereitung recht still geworden, der Vorfall ereignete sich noch zu Zeiten des Kalten Krieges. Ich denke, dass auch im Sinne eines zeitgeschichtlichen Bildes solche Details stehen gelassen werden sollten. -- Karlscharbert 01:55, 1. Apr 2004 (CEST)

Dauer des Zivildienstes

"Dieselbe Frage wurde gestellt, als mit Abschaffung der mündlichen Anhörungen die Dauer des Zivildienstes von 16 auf 20 Monate erhöht wurde (Wehrdienst 15 Monate), wobei argumentiert wurde, dass die Dauer des Wehrdienstes inkl. späterer Wehrübungen durchaus 20 Monate erreichen könne, was aber nur ausnahmsweise der Fall war. Mit derselben Argumentation wird dagegen derzeit angestrebt, die Zivildienstzeit auf 9 Monate zu verkürzen."

Der Zivildienst ist mittlerweile auf 9 Monate verkürzt, leider kenne ich die Beweggründe dazu nicht. Könnte das bitte jemand ausformulieren, der Bescheid weiß? --Salitos 15:41, 14. Jul 2004 (CEST)

Prinzipiell darf die Dauer des Zivildienstes die des Wehrdienstes m.W. nicht überschreiten. Der Gesetzgeber nutzt dabei - wie immer - offensichtlich Spielräume aus. Als die mündlichen Verfahren durch schriftliche ersetzt wurden, wurde die Zivildienstzeit von 16 auf 20 Monate erhöht (wobei die Wehrdienstzeit 15 Monate beibehielt). Eine Verkürzung der Wehrdienstzeit bedingt somit eine adäquate Verkürzung der Zivildienstzeit. Die "Messmethodik" für die Länge des Wehrdienstes ist natürlich dehnbar, siehe z.B. [[1]], wobei man durchaus die Frage stellen kann, ob dabei auch alles mit rechten Dingen zugeht. -- Karlscharbert 21:17, 30. Jan 2005 (CET)

KDV von Frauen in D

Der Abschnitt "KDV von Frauen in D" beruecksichtigt nicht, das Soldatinnen mit dem neuen KDV-Recht vom 1. Nov. 2003 den KD durchaus verweigern koennen.

Danke für den Hinweis. Ändere am Besten selbst den Abschnitt. Wikipedia:Sei mutig beim Ändern der Seiten!
--Thomas Fernstein 08:38, 25. Mai 2005 (CEST)

Ich hab's mal ergaenzt.

Danke.
--Thomas Fernstein 21:49, 25. Mai 2005 (CEST)
Die Kriegsdienstverweigerung von Frauen ist insofern ein Sonderfall, da Frauen bekanntlich nicht wehrpflichtig sind! D.h. dieser Fall gilt nur für Soldatinnen, die sich nach ihrer freiwilligen militärischen Verpflichtung, eines Besseren besinnen und aus ihrer daraus resultierenden Pflicht entbunden werden wollen. Also gilt vom Grundsatz die Verweigerung für die - altersmaßig und medizinisch betroffene - männliche Bevölkerung! -dontworry 18:24, 3. Apr 2006 (CEST)

Aus dem Artikel

"Eine Kriegsdienstverweigerung kann in Deutschland von jedem und jederzeit eingereicht werden, aufschiebende Wirkung hat aber nur ein Antrag vor der Einberufung. Wer nach der Einberufung verweigert, wird in Friedenszeiten dennoch zur Bundeswehr gezogen werden, bis über den Antrag entschieden wurde. Allerdings wird dann praktisch auf sämtliche militärische Ausbildung verzichtet, und wird häufig dauerhaft Krank geschrieben." Stimmt das so? (Das Kursive) Mal abgesehen von der Grammatik, wage ich mal zu zweifeln. Hat jemand Quellen? --King 21:54, 15. Jan 2006 (CET)

Entwicklung in Deutschland

"und als Erinnerung an Menschen, die während der Zeit des Faschismus in Deutschland den Wehrdienst verweigerten (und dafür mitunter hingerichtet wurden) verankerte man" wurde eben gelöscht. Etwas mehr zu den Hintergünden der Einführung wäre schon interessant. Immerhin war es zu der Zeit eine Art Sicherheisleine, da es weder eine bundesdeutsche Armee, noch eine Wehrpflicht gab. --Jurgen 09:01, 2. Aug 2006 (CEST)

Etwas mehr zu den Hintergründen kann man gerne schreiben, nur würde ich vermuten, dass der obige Halbsatz so nicht stimmt (wenn man bedenkt, wie schwer sich die Bundesrepublik noch heute mit den Wehrmachtsdeserteuren tut). Wenn sich allerdings belegen lässt, dass die Erinnerung an Wehrdienstverweigerer im Nationalsozialismus ein wesentlicher Beweggrund der "Mütter und Väter des Grundgesetzes" war, kann das natürlich auch in den Artikel. -- lley 10:14, 2. Aug 2006 (CEST)

Verfahren in Deutschland

Da steht drin, dass DAS KWEA UEBER DEN KDV ANTRAG ENTSCHEIDEN WURDE, DAS MACHT DOCH EIGTL. DAS BA F. ZIVILDIENST (HAB NICHT VERWEIGERT , WILL DEN ARTIKEL NIX FALSCHES IN DEN ARTIKEL SCHREIBEN, HABS NUR ANDERS GEHOERT) P.S. SORRY, HAB GRAD IRGENDNE SCHROTT SUN US TASTATUR, DAHER DIE GROSSSCHRIFT

Verzichten auf die Anerkennung (Zurücknahme des KDV-Antrags nach Anerkennung)

In Deutschland ist es möglich wieder den Dienst an der Waffe zu leisten, obwohl man anerkannter KDV ist, dafür muss man auf die Anerkennung verzichten. Ich weiß darüber leider nichts genaueres, aber es gehört meiner Meinung nach in den Artikel. Interessant ist auch, dass man danach erneut verweigern kann. --213.160.30.33 20:00, 11. Jun. 2007 (CEST) (Morl99)

Ich hab von einem, der ausm Zivildienst wg. Studium rauswollte und sich da auch nen Anwalt genommen hat gehört dass die Kriegsdienstverweigerung unanfechtbar wäre..., was wäre das denn auch, wenn ich immer zwischen den Einberufungen zw. Bund und Zivi hin und herpendeln könnte?

Soziales Problem bei Abschaffung der Wehrpflicht?

Dies ist mehr als Umstritten! Zum einen würde enorm viel Geld bei einer Verkleinerung der Bundeswehr eingespart werden, zum anderen hat man schon mehrfach nachgewiesen, dass der wirtschaftliche Vorteil überwiegen würde, wenn junge Männer schneller Ihre Ausbildung anfangen/beenden und ins Sozialsystem einzahlen. Leider finde ich die entsprechenden Quellen momentan nicht, desswege noch kein Eintrag ins Wiki. Hat diese zufällig jmd? Stand vor ca. 5 Monaten in der Zeitung mit Bezug auf Wirtschaftswissenschaftlern... kann sich jmd. daran erinnern und die Quellen angeben?! Wäre ja wichtig, diese These der Schwächung der Sozialsysteme endlich rauszunehmen. ~Dommasch

Keine einzige fußnotengebundene Referenz bei einem solch heiklen Thema

So wie der Artikel jetzt ist, ist er Theoriefindung. Praktisch jede Aussage kann Fabulation sein - und viele Aussagen sind es auch. Statt Referenzen werden Talkshows assoziiert. Derzeit fast löschwürdig. Fast? Mononykus 07:08, 7. Nov. 2007 (CET)

Wie anderswo festgestellt: Beteilige dich an der Quellenrecherche oder schweig. Rumreiten auf Mängeln, die unübersehbar sind, ohne sie mit abzustellen, nervt. Jesusfreund 07:13, 7. Nov. 2007 (CET)
Durch die Überarbeitung von xqt hat der Artikel bereits sehr gewonnen. Danke xqt 38.106.98.251 14:27, 13. Nov. 2007 (CET)