Diskussion:Ökonomische Analyse des Rechts

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Da dürft Ihr John Commons nicht übergehen. FelMol 19:11, 26. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

"Der wesentliche Vorteil des ökonomischen Verhaltensmodells ist, dass es das Verhalten vorhersehbar macht"

Ich bin eben über diesen Satz gestolpert und glaube, so wie er da steht, ist er nicht richtig. Allerdings bin ich kein Experte. Zumindest glaube ich kaum, dass ein Verhaltensmodell das Verhalten von Menschen vorhersehbar macht, ich glaube eher, es liefert kalkulierbare, aber ja von der Realität wohl unabhängige Ergebnisse - zumindest konnte mich persönlich noch kein Verhaltensmodell daran hindern, unvorhergesehenes zu tun... Wenn Ihr wisst, was ich meine. Viell. kann das ein Experte mal sinnvoll umformulieren? (nicht signierter Beitrag von 88.68.253.103 (Diskussion) 16:25, 20. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

--Export (Diskussion) 16:26, 20. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]