Diskussion:10,4 mm Vetterli

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Patronengeschichte[Quelltext bearbeiten]

Munitionshistorische Unkenntnis. Die Randfeuerpatrone 10,4x38R und deren jüngere Zentralfeuerschwester 10,4x42R haben NICHTS zu tun mit der heute noch gefertigten (grau)bündnerischen 10,3x60R. Aber auch gar nicht nichts.

Ich zitiere: "Nun kommen wir zu der 10,3x60R. Diese Patrone ist nichts anderes als die schweizerische Version der alten britischen Patrone .450/400 Black Powder Express 2 3/8“, die um das Jahr 1880 entstand und kurz vor der Jahrhundertwende auf rauchschwache Nitropulver umgestellt wurde. Die international längst in Vergessenheit geratene .450/400 2 3/8“ Nitro Express lebt in Graubünden als 10,3x60R weiter und wird mit hochwildtauglichen Laborierungen verwendet. Mit der Gesetzesrevision im Jahre 1902 wurde die bisherige Formulierung, wonach „kleinkalibrige“ Gewehre verboten seien, durch die Vorgabe eines minimal zulässigen Kalibers ersetzt. Neben der Sorge um das Wild spielten sicher auch protektionistische Überlegungen eine Rolle, da ein Grossteil der Jäger aus finanziellen Gründen beim technischen Wettlauf nicht mithalten konnte. In Anlehnung an die alten Ordonanzwaffen (Peabody, Vetterli etc.) wurde das minimale Kaliber auf 10,4 mm angesetzt. Dadurch wurden aber gebräuchliche Waffen im englischen Kaliber 450/400 um 0,1 mm ausgeschlossen. Um das zu vermeiden, korrigierte die Regierung mit Beschluss vom 28. April 1903 das Jagdgesetz, indem sie für Jagdwaffen „eine Kaliberlizenz von 0,2 mm“ gewährte und demnach das Kaliber 10,2 mm als zulässiges Minimum erklärte. Der Wechsel von der Kriegs- und Friedensproduktion zwang die beiden Eidgenössischen Munitionsfabriken Altdorf und Thun zur Diversifikation. Mann hat sich dabei abgesprochen. Im Jahre 1919 begann man in Thun mit der Entwicklung und Fertigung von Sportmunition, in Altdorf startete man mit verschiedenen Kalibern von Jagdmunition. Einer dieser Patronen war die 10,3x60R Englisch Express. Diese Jagdpatrone führte bei der für den Import und Verkauf von Munition zuständigen Eidgenössischen Pulververwaltung die Nummer 102. Diese Nummerierung wurde dann auch auf den Paketetiketten angebracht. Die erste Zeichnung dieser Patrone 102 datiert vom 22. März 1919. Nachfolgend eine Zeichnung der Dimensionen der Hülse . Die 102 ist mit 1,75 g Kornpulver „Engadin 5“ geladen und verfügt über ein Teilmantel-Flachkopfgeschoss (TF). Erst ab 1947 wurde auch eine Patrone mit einem Vollmantelgeschoss (V) gefertigt, welche die Nr. 102a erhielt. Die Produktion der 102a wurde aber bereits im Jahr 1959 wieder aufgegeben, während die 102 bis 1986 hergestellt wurde."

Quelle: http://www.gian-marchet.ch/Patrone-Herkunft-d.htm

--C(nicht signierter Beitrag von 2003:D2:F3E5:7F00:D575:4278:C6B0:65CD (Diskussion) 20:20, 7. Jan. 2018 (CET))[Beantworten]

Ich habs jetzt rausgenommen, aber das kann man so oder so sehen. Hier bspw. wird die Herkunft auch auf die 10,4 Vetterli zurückgeführt. -- Glückauf! Markscheider Disk 21:45, 7. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Die militärischen Vetterli-Randfeuerpatronen sind relativ ausführlich hier von Franco Widmer behandelt: http://www.ch-munition.ch/vetterli/index.htm --C

Tabellenvorlage[Quelltext bearbeiten]

Die Vorlage der Tabelle enthält alle möglichen wichtigen Angaben, aber Rand- oder Zentralfeuer wird darin nicht angegeben. Ich hatte das hier bei der "Hülsenform" mit angegeben, da gehört es aber wohl nach vorherrschender Meinung nicht hin. Es ist aber ein ganz entscheidendes Merkmal einer Patrone bzw. Hülse. An welcher Stelle sollte diese Info denn zusammengefaßt angegeben werden, oder kann die Vorlage entsprechend ergänzt werden? Oder entspricht es dem Konsens, das gar nicht in der Zusammenfassung aufzuführen? Das fände ich sehr unglücklich. --FyodorWO (Diskussion) 10:02, 24. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Das müßtest du bei Vorlage Diskussion:Infobox Patrone machen.-- Glückauf! Markscheider Disk 10:08, 24. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]
Danke! --FyodorWO (Diskussion) 10:28, 24. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]