Diskussion:7. Division (Reichswehr)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Malabon in Abschnitt Lemma
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„gewisse Autonomierechte gegenüber der Reichsregierung“ ?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Formulierung Autonomierechte für viel zu weitgehend. Der Verfasser des Artikels (oder ein anderer Bearbeiter) ging versehentlich davon aus, dass der Landeskommandant von der bayerischen Landesregierung ernannt wurde. Ich habe das korrigiert. Der Rest ist eher Folklore, sachliche Anhaltspunkte für eine, auch nur gewisse Autonomie sehe ich nicht. --Malabon (Diskussion) 18:56, 14. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich halte das Lemma für verfehlt. Eine bayerische Reichswehr gab es ebensowenig wie eine preußische oder hessische. Das Militär war nach der Weimarer Verfassung Reichssache (Art. 6, 47, 79). Bezeichnenderweise lautet der Titel eines Standardwerks von Kai Uwe Tapken: Die Reichswehr in Bayern von 1914 bis 1924. Vorschläge: Die Reichswehr in Bayern oder besser - wie bei den übrigen 6 Divisionen - 7. Division (Reichswehr). --Malabon (Diskussion) 10:40, 19. Okt. 2020 (CEST)Beantworten