Diskussion:AETR-Abkommen

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 91.221.59.24 in Abschnitt AETR Geltungsbereich
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LInk zum AETR funktioniert nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

http://www.vetro-gmbh.de/neu/loesungen/speditionen/pdf_gesetze/AETR.pdf (nicht signierter Beitrag von 109.45.0.38 (Diskussion) 21:11, 20. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Nachweispflicht der Lenkzeiten (Änderung v. 24.09.2012)[Quelltext bearbeiten]

ich habe mir das AETR mal durchgelesen und keinen Hinweis darauf gefunden, daß Scheiben der letzten Woche und des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen sind (kompliziert formuliert, man könnte ja auch sagen: vergangene acht Tage, oder? ^^)

Hingegen habe ich folgendes entdeckt: Art. 15 Abs. 7 der VO wird geändert, wonach bei dem Vorhandensein eines alten Fahrtenschreibers ( Anlage 1 ) die Schaublätter der laufenden Woche und die vom Fahrer in den vorausgegangnen 15 Tagen verwendeten Schaublätter mitgeführt werden müssen. Diese Regelung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung, also mit 1.5.06 in Kraft. A dem 1.1.08 unfasst der Zeitraum 28 Tage. Quelle: [www.lkw-recht.de] - also wie bei der 561/2006, dort gelten auch 28 Tage für die Fahrerbesatzung.

Ich habe den letzten Edit daher wieder revertiert. --Paettchen (Diskussion) 12:54, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

AETR Geltungsbereich[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlt scheinbar Monaco. (nicht signierter Beitrag von 213.221.121.44 (Diskussion) 11:37, 10. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Ergänzt, ebenso Georgien und Tadschikistan. -- 2001:A61:35B2:201:C8E:B950:66E7:8108 02:13, 20. Jul. 2020 (CEST)Beantworten
Nachdem das UK aus der EU ausgetreten ist, müsste das Vereinigte Königreich nun separat aufgeführt werden. --91.221.59.24 11:21, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten