Diskussion:Abbiegen (Straßenverkehr)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Mainpage in Abschnitt Abknickende Vorfahrt
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dreimaliges Blinken[Quelltext bearbeiten]

Unter "Abbiegen an Knotenpunkte" steht am ersten Unterpunkt der § 9 Abs.1 der StVO mit der Anmerkung "mindestens 3 x": "(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen (Anmerkung: mindestens 3 x)." Ein ähnlicher Verweis ist im "Fahrtrichtungsanzeiger" Artikel zu sehen. Dies deckt sich nicht mit dem Originalgesetzestext. Gibt es für die Vorschrift drei mal zu blinken eine Quelle?

Nein, das ist ein Gerichtsurteil (Ausfluß aus dem Erfordernis der Deutlichkeit). --77.4.65.242 19:04, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Tangentiales und nicht-tangentiales Abbiegen[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte man noch erwähnen, an was für Arten von Kreuzungen weiterhin nicht-tangential links abgeboben wird:

- seitlich versetzte Einmündungen (die nichtsdestotrotz noch eine Kreuzung bilden);

- Kreuzungen an baulich getrennten Straßen mit zu engem Grünstreifendurchbruch;

- Kreuzungen mit extrem breiter baulicher Trennung => Gegenverkehr weit versetzt;

- Kreuzungen mit entsprechend markierten Aufstellflächen oder eigenen Fahrspuren (plus evtl. Ampeln) im Innenbereich.

Diese Liste ist vermutlich unvollständig. Da ich Laie bin und die Fachterminologie nicht beherrsche, überlasse ich die Änderungen (bei Bedarf) lieber jemand Anderem.

Ich denke, man sollte zumindest erwähnen, dass die aktuelle StVO das alte "deutsche" Linksabbiegen in besonderen Fällen (siehe oben) auch noch vorsieht. Ergänzend kann man vielleicht noch hinzufügen: Straßen, die zu eng sind, um voreinander links abbiegen zu können.

-- 77.25.121.161 17:51, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Habe es eben hinzugefügt und auch sonst noch ein paar Änderungen vorgenommen. (Z.B. gab es 1992 keine westdeutsche StVO mehr, sondern nur eine gesamtdeutsche. Und der Passus erweckte tatsächlich den falschen Eindruck, als sei es heute immer vorgeschrieben, tangential links abzubiegen). Ich hoffe, es ist so in Ordnung. Falls der letzte Absatz zu sehr ins Detail geht, darf er gerne auch wieder gestrichen werden.

-- 79.253.238.113 12:58, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Korrektes Verhalten beim Abbiegen[Quelltext bearbeiten]

Dort habe ich folgenden Satz vorerst gelöscht: Ist eine Fahrradspur nicht ausgezogen markiert, muss ein Auto bis an den rechten Fahrspurenrand einspuren, um ein gefährliches Vorfahren von Fahrradfahrenden zu verhindern. Bitte eine Quelle bringen, in der StVO steht so etwas bestimmt nicht! --Pohli 20:34, 29. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Leider ist aber genau dies eine weit verbreitete Unsitte: Mit Vorliebe ordnen sich Autofahrer, die nach rechts abbiegen vor Ampeln nur Millimeter vom rechten Bordteinrand entfernt ein, mit der klaren Absicht, Farhrradfahrer am "gefährlichen Vorfahren" zu hindern - auch dann, wenn Sie selbst erst ans 10ter Stelle in der Schlange stehen und sich vor ihnen PKW befinden, die geradeaus weiter wollen. Das führt dann dazu, dass Radfahrer entweder auf den Bürgersteig ausweichen oder - wenn Sie mutig sind - entlang des Mittelstreifens nach Vorne fahren, um sich dann vor dem ersten Wagen wieder rechts einzuordnen. Würde ich jedesmal im Straßenverkehr hinter einem Rechtsabbieger, der als 10ter vor einer Ampel wartet, anhalten, käme ich garnicht mehr voran. Daran zeigt sich eigentlich der Unsinn der Unterscheidung zwischen "durchgezogene Radspur oder keine durchgezogene Radspur". Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Radfahrer, die am rechten Fahrbahnrand fahren wenig Platz beanspruchen und in der Regel auch ungefährlich an wartenden PKW vorbeifahren können, wenn diese sich eben gerade NICHT so weit wie möglich rechts einordnen. Außerdem werden die Radfahrer in der Regel zuerst von den PKW überholt, die Ihnen dann die Weiterfahrt versperren wollen. Würde die Regel fordern, dass PKW grundsätzlich Radfahrern die (langsame und vorsichtige) Vorfahrt am rechten Rand ermöglichen sollten, gäbe es ein Problem im Straßenverkehr weniger. Das "gefährliche Vorfahren" an die Ampel ist für den Radfahrer eher ein Beitrag zur eigenen Sicherheit, da er sich danach vor den PKW befindet und von den Fahrern besser wahrgenommen werden kann. --der_ameise 09:22, 23. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Abknickende Vorfahrt[Quelltext bearbeiten]

Wie verhält sich das bei Radfahrern bei der Abbildung?

Haben diese die Regeln für Autos oder für Fußgänger zu beachten? --80.171.46.89 19:33, 19. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Für Radfahrer gelten beim Abbiegen dieselben Rechte und Pflichten wie KFZ. --77.4.65.242 19:00, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten


- Vorrang der Fußgänger: Abbildung ist falsch, entspricht nicht Anlage 3 Zeichen 306 mit Zusatzschild, Ziffer 2. (nicht signierter Beitrag von 46.5.19.195 (Diskussion) 21:12, 18. Nov. 2019 (CET))Beantworten


Ich habe die Abbildung aus dem Artikel vorerst herausgenommen, da sie tatsächlich falsch zu sein scheint. Und zwar bei den Abbildungen zur abknickenden Vorfahrt und dem Vorrang der Fußgänger.
Dazu Bemerkung 1:
  • Wer bei einer abknickenden Vorfahrt dem Knick folgt, biegt nicht ab. Daher muss er keine Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen (nach §9, Abs 3).
  • Schurig-Kommentar zur Straßenverkehrsordnung schreibt: Fußgänger begreifen den Verkehr am "Knick" aber als Abbiegen im Wortsinn und meinen (wenn auch zu Unrecht), Vorrang zu haben. Nach dem Grundsatz der doppelten Sicherung ist darauf Rücksicht zu nehmen und notfalls zu warten. (Fußnote): Die Straßenverkehrsbehörden sind gehalten, den Fußgängerverkehr im Bereich einer abknickenden Vorfahrt abzusichern (durch Geländer u.ä. sowie Wegführung über sichere Querungsstellen) s.a. Rn. 6 VwV-StVO zu den Zeichen 306 und 307
  • Weiterhin hat dann aber der Geradeausfahrende, der "abbiegt" den Vorrang der Fußgänger nach §9, Abs 3 zu beachten.
Dazu Bemerkung 2:
  • In Anlage 3 zu §42 Absatz 2, lfd. Nr 2.1 steht:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
da 2. nicht im Zusammenhang mit 1. steht, muss immer auf Fußgängerverkehr Rücksicht genommen werden und wenn nötig gewartet werden.
Da ich kein Jurist bin, was ist denn jetzt richtig ? Und was ist mit der Abbildung ?
--Mainpage (Diskussion) 03:32, 19. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Review vom 8. Juli bis 24. August 2008[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe den Artikel soeben erweitert und wollte euch bitte nochmal einen Blick drüber zu werfen. Ich strebe keine Kandidatur an, möchte nur sicherstellen, dass sämtliche Dinge (Vollständigkeit, Formatierung, Verständlichkeit,etc..) vorhanden sind. Hinweise und Vorschläge nehme ich gerne auf und werde versuchen diese umzusetzen. Gerne dürft auch ihr direkt im Artikel korrigieren. Danke. Gruß -- Mailtosap 14:17, 8. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

  • die österreichischen, deutschen und schweizer Vorschriften im Volltext zu zitieren, bringt dem Leser nicht viel, und in dem Fall ersetzten die Texte den eigentlich notwendigen Fließtext zu länderspezifischen Regelungen und Besonderheiten beim Abbiegen. Stichworte: tangentiales Linksabbiegen ("Amerikanisches Abbiegen" [1]), wie es in der DDR schon länger vorgeschrieben war als in der BRD, Grüner Pfeil (kurz erwähnen, trotz eigenem Artikel) etc.
  • Ein Foto eines abbiegenden Fahrzeuges wäre toll
  • Fahrtrichtungsanzeiger steht ebenfalls nur im Gesetzestext und ist nicht verlinkt

Schönen Gruß --Superbass 19:24, 9. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Vielleicht passt ja diese neue Studie des ACE von weitem zum Thema: [2]. --PeterFrankfurt 01:19, 11. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das sind ja schon mal ein paar Hinweise. Mal sehen, wie ich das morgen ergänzen kann. Gruß -- Mailtosap 00:04, 12. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Manche Dinge habe ich bereits umgesetzt, dabei wollte ich fragen, ob es besser ist wenn ich den Gesetzestext drin lasse oder ob er nur in Auszügen erwähnt und ansonsten frei formuliert werden sollte. Gruß -- Mailtosap 15:18, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtsabbiegen bringt Zeitvorteile ggü. Linksabbiegen[Quelltext bearbeiten]

Habe kürzlich bei N24 gelernt, dass United Parcel Service seine Navigationssoftware so eingestellt hat, dass ausschliesslich rechts abgebogen wird. Dies bringt Zeitvorteile und spart Energie- sowie Personalkosten. Das könnte hier noch erwähnt werden. [3] --Matt1971 21:03, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten