Diskussion:Abdingbares Recht

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Es gibt auch tarifdispositives Recht
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Ich habe eine Erweiterung des Artikels vorgenommen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob er die Anforderungen hinsichtlich des NPOV und sonstige Wikipedia-Grundregeln erfüllt. Auch überschneidet er sich teilweise mit Vertragsfreiheit und Privatautonomie. Mir ist es leider nicht gelungen, diese Überschneidungen sinnvoll zu vermeiden. Daher stelle ich den Entwurf hier erst einmal zur Diskussion. Wenn sich niemand drauf meldet, stelle ich ihn dann in absehbarer Zeit in den Artikel rein. Vielleicht regt das dann zu neuen Dikussionen an. --M.Lohse 00:17, 6. Jun 2005 (CEST)

ist doch völlig ok. Warum hast du denn das selber wieder rausgenommen? Es gibt doch so einen schönen Grundsatz hier: Sei mutig. Wegen der Doppelung zu Vertragsfreiheit würde ich mir nicht so großen Sorgen machen. Der Creifelds hat auch einen Artikel zu "Abdingbar" und einen zu "Verträgen (Vertragsfreiheit)". So wie der Vorschlag jetzt ist, geht er doch in erster Linie auf die Abdingbarkeit ein und unterscheidet sich damit von den Fragen zur Vertragsfreiheit, auch wenn die Frage damit natürlich zusammenhängt. Inhaltlich: Eine Aussage wiederholt sich: "Zivilrechtliche Regelungen sind grundsätzlich abdingbar." -- Alkibiades 11:49, 6. Jun 2005 (CEST)

So, habe die Wiederholung beseitigt und den Text dann so in den Artikel übernommen. Frage mich außerdem noch, ob man einen Artikel Zwingendes Recht mit Redirect auf diese Seite anlegen sollte? --M.Lohse 18:26, 6. Jun 2005 (CEST)

Es gibt auch tarifdispositives Recht[Quelltext bearbeiten]

=> Die Definition ist zu eng.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 09:50, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten