Diskussion:Abrollbehälter (Gefahrenabwehr)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Peatala36 in Abschnitt Letzte Änderungen
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Letzte Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Idohl, Du amüsierst mich immer wieder... Hier schreibst Du noch die Formulierung "Ein Abrollbehälter wird [...] als Abrollbehälter [...] bezeichnet." wäre "stupide" und jetzt schreibst Du "...ein Abrollbehälter ist ein Abrollbehälter...". Das halte ich für nicht weniger stupide... Aber gut, wenn Dir das wichtig ist... "...Hilfsmitteln permanent gefüllt..." In der DIN 14011 sind die Begriff des Feuerwehrwesens definiert. Das Wort "Hilfsmittel" kommt darin nicht vor. Stattdessen ist die Rede u.a. von "Löschmitteln" und "Ausrüstung der Feuerwehr". Allgemein sprechen die Normen von einer "Beladung" (z.B. DIN 14555-12 "Rüstwagen und Gerätewagen – Teil 12: Gerätewagen Gefahrgut GW-G"). Diese Formulierung halte ich für allgemeingültiger. Das nächste Problem habe ich "permanent"... Je nach Ausrüstung wird diese im Einsatzfall (oder auch zur Wartung, etc.) dem Abrollbehälter entnommen und somit ist der Abrollbehälter eben nicht ununterbrochen (bzw. "permanent") damit gefüllt. Auch ist die AB Mulde sicher nicht "permanent" mit verschmutzten oder kontaminierten Gerätschaften und Stoffen befüllt. Somit kann man auch nicht von einer "permanenten" Befüllung sprechen. Zu guter Letzt Dein Beispiel: Erstens erzeugst Du damit eine Redundanz (deren Vermeidung Dir ja eigentlich recht wichtig ist) weil jetzt zweimal im Artikel steht, wofür ein AB MANV gedacht ist. Zweitens hilft Dein Beispiel nur dem geneigten Leser, der sich speziell für (scheinbar) zufällig gewählte Beispiele interessiert... Alle anderen werden, das ist meine Einschätzung, entweder schon vorher aufgehört haben zu lesen oder doch auf den Artikel klicken um weiter zu lesen. Aber da kann ich mich natürlich täuschen. VG, --Peatala36 (Diskussion) 16:28, 25. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Du kannst und Du darfst. --Idohl (Diskussion) 20:51, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Inneneinrichtung?
Hallo Idohl, Wo sehe ich bei dem Abrollbehälter im Bild rechts gleich noch mal die "...besonderen Inneneinrichtungen wie Aufbewahrungshilfen und Möbeln für den Aufenthalt von Personal und betreuten Menschen..."? VG, --Peatala36 (Diskussion) 22:05, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Die Anpassung ist einfach bis umfangreich. Im einfachsten Fall genügt die Beschriftung Feuerwehr.--Idohl (Diskussion) 12:43, 27. Jan. 2021 (CET)Beantworten
@Idohl: deine letzte Änderung ist wohl ganz daneben!! Bitte rücksetzten!! --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 08:05, 27. Jan. 2021 (CET)Beantworten
@Peatala36:, ich habe jetzt mal rückgesetzt. Bitte mal drüberschauen. --Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Uwe) (Diskussion) 21:33, 27. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Daneben ist z.B. .. dessen Beladung an eine bei der Gefahrenabwehr vorkommenden Aufgaben angepasst ist. → dessen Ausführung an eine bei der Gefahrenabwehr vorkommenden Aufgaben angepasst ist,
dass nichts über diese z.T. erheblichen baulichen Erweiterungen bei der Anpassung gesagt ist. Weg von bloßer Mulde bis zum begehbaren und möblierten Container (mit üblichen Türen und mit Dach).
--Idohl (Diskussion) 12:54, 28. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Hallo Idohl, Das ist natürlich ein berechtigter Hinweis. Ich würde daher vorschlagen zu schreiben "...Ausführung und Beladung..." VG, --Peatala36 (Diskussion) 13:22, 28. Jan. 2021 (CET)Beantworten