Diskussion:Abstandsgebot (Ehe)

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Löschungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Artikel ist so nicht brauchbar. Die Formulierungen "Rechtsgelehrte" ist wohl kaum neutral gewählt. Inhaltlich ist ebenfalls das Thema verfehlt. Das Abstandsgebot, wie es für Art. 6 GG natürlich durch erhebliche Teile der Rechtswissenschaften vertreten wird, meint eine Privilegierung der Ehe als gemischtgeschlechtlicher, auf Dauer angelegter Verbindung zweier Menschen gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens. Das Gebot betrifft - siehe BVerfGE - genau nicht das Verhältnis Ehe zu eingetr. Lebenspartnerschaft, da diese ja nicht "konkurrieren" - dort gleichgeschlechtlich, hier gemischtgeschlechtlich. Weiterhin ist Abstandsgebot nicht einhellig als Benachteiligungsgebot anderer Partnerschaftsformen, sondern überwiegend als Fördergebot bezüglich der Ehe im genannten Sinne verstanden worden. Und auch dies lässt sich weiterhin vertreten, bei einem Blick in den Wortlaut des Art. 6 GG - geltendes Verfassungsrecht - wohl sogar recht gut.

Insgesamt ist der Artikel völlig unbrauchbar. Daher sollte er entweder grundlegend überarbeitet werden, oder aber gelöscht und durch einen Verweis auf den Artikel "Schutz von Ehe und Familie" ersetzt werden. (nicht signierter Beitrag von 195.14.245.82 (Diskussion) 17:14, 22. Jul 2015 (CEST))