Diskussion:Access and Benefit Sharing

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Friedjof in Abschnitt Überführung in den Artikel
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Kritik ist angebracht, z.B. inwieweit eine Nation Eigentum an der Genetik ihrer Arten anmelden kann, nur weil diese auf Ihrem Boden existieren. Forschung und Entwicklung werden von den Industrienationen finanziert und Entwicklungsländer halten die Hand auf, ohne eigene Leistungen zu erbringen. Der ansteigenden Umverteilung wird weiter Vorschub geleistet, ohne das echte eigene Leistungen erbracht werden. Auch im Bezug auf Schutzgelder für Regenwälder.

Kritik an der Kritik[Quelltext bearbeiten]

Der geäusserten, anachronistischen Kritik wäre schon aus ethischen, politischen und wirtschaftlichen Gründen zu widersprechen. Ich beschränke mich hier jedoch darauf, auf den durch 191 Ratifikationen bestätigten Konsens der internationalen Staatengemeinschaft zu verweisen (wobei es nicht das erste Mal war, dass die nationale Souveränität über die genetischen Ressourcen statuiert wurde, vgl. Declaration on Permanent Sovereignty over Natural Resources, 1962; Declaration on Social Progress and Development, 1969; Declaration on the Right to Development, 1986).

Übrigens heisst es weder "Access and Benefit Sharing" noch "Access-&-Benefit-Sharing", sondern "Access and Benefit-Sharing". Denn nur die Vorteile werden geteilt; der Zugang hingegen wird nicht geteilt, sondern allenfalls gewährt, siehe http://www.cbd.int/abs Ich habe den Artikel entsprechend abgeändert und bitte darum, auch den Titel bzw. die Überschrift anzupassen.

Überführung in den Artikel[Quelltext bearbeiten]

Vielen Dank für die Ansätze dieser Diskussion. Ich habe sie versucht zusammen zu fassen und in den artikel überführt. Ich denke, sie werden ihn bereichern.--Friedjof (Diskussion) 08:44, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten